Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2006 - L 9 AS 1/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Verwertung einer Lebensversicherung und kein ALG-II, wenn Arbeitsuchender Verwertungsausschluss für Versicherung bis in das Rentenalter nicht zustimmt

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Verwertung einer Lebensversicherung und kein ALG-II, wenn Arbeitsuchender Verwertungsausschluss für Versicherung bis in das Rentenalter nicht zustimmt

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • SG Duisburg, 04.09.2007 - S 10 AS 146/07  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte, dass sich der Antragsteller nach dem 01.01.2005 bewusst gegen einen solchen Verwertungsausschluss entschieden hat, um sich eine vorzeitige Verwertung für andere Zwecke als den der Altersvorsorge offen zu halten (vgl. zu dem insoweit anders gelagerten Sachverhalt bei der Entscheidung des LSG NRW Urteil vom 02.11.2006 Az. L 9 AS 1/05).
  • SG Duisburg, 29.06.2007 - S 7 AS 56/05  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und dem Inhalt einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Urteil vom 22.08.2006, Az.: L 1 AS 5/06) hält die Kammer in der vorliegenden Fallgestaltung die Rechtsprechung des BSG zu der Frage der Verwertbarkeit von Kapitallebensversicherungen vor Inanspruchnahme von Arbeitslosenhilfe in der Arbeitslosenversicherung (vgl. dazu Urteil vom 14.09.2005, Az.: B 11 a /11 AL 71/04 R), wonach eine atypische Berufs-/Erwerbsbiografie die Annahme eines (allgemeinen) Härtefalles rechtfertigen kann, wenn hierdurch außergewöhnliche Lücken im Versicherungsverlauf betreffend die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, im vorliegenden Fall für anwendbar (vgl. hierzu auch Hauck/Haines-Hengelhaupt, SGB II, K § 12, Rz. 266 m.w.N.; Brühl in LPK SGB 11, 2. Auflage 2007, § 12 Rz. 54 f.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2006, Az.: L 9 AS 1/05, Rz. 16 - zitiert nach juris - dort im konkreten Fall jedoch verneinend, anhängig unter BSG, Az.: B 7 b AS 68/06 R).
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