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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02 (https://dejure.org/2006,18834)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.04.2006 - L 17 U 202/02 (https://dejure.org/2006,18834)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. April 2006 - L 17 U 202/02 (https://dejure.org/2006,18834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Lungenkrebserkrankung eines ehemaligen Dachdeckers und Rauchers als Berufskrankheit; Anspruch einer Ehefrau auf Entschädigung wegen des Todes des Ehemanns aufgrund einer Lungenkrebserkrankung als mögliche Berufserkrankung bei nicht erfolgter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Eine solche vergleichbare Fallkonstellation lag auch dem im Berufungsverfahren beigezogenen Urteil des Hessischen LSG vom 31.10.2003 - L 11/3 U 740/02 ZVW - sowie dem vorangegangenen Revisionsurteil des BSG vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R - = HVBG-Rundschreiben VB 89/2002 zugrunde (vgl. dazu auch Becker, a.a.O. sowie Keller, Berufskrankheitenrecht und konkurrierende Ursachen - ein Dauerbrenner in MED SACH 2005 S. 112 f.).

    Zu diesen Voraussetzungen gehören sowohl der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der versicherten Tätigkeit als auch die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten der betreffenden Art verursachen (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 33/96 - = HVBG-INFO 1997, 2107; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; Mehrtens, a.a.O ... § 9 Rdnr. 13.1 m.w.N.).

    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung nicht ausreichten (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; vgl. ferner Senatsurteil vom 07.07.2004 - L 17 U 269/00).

    Für die Annahme einer generellen Geeignetheit reichen einzelne medizinische Erkenntnisse nicht aus, sondern es muss sich diesbezüglich bereits eine sog. herrschende Meinung im einschlägigen medizinischen Fachgebiet gebildet haben (BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O. m.w.N.; Becker, a.a.O., S. 118).

    Die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung kann im Regelfall nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; Senatsurteil vom 07.07.2004, a.a.O.).

    Das Hessische LSG hat - nach Aufhebung seiner ersten Entscheidung durch das vorgenannte Urteil des BSG vom 04.06.2002 (a.a.O.) - auf der Grundlage eines Gutachtens von Prof. Dr. X2 vom 30.06.2000 und seiner - in diesem Verfahren beigezogenen - ergänzenden Stellungnahme vom 15.02.2003 mit Urteil vom 03.10.2003 (a.a.O.) entschieden, dass bei einer kumulativen Asbestfaserstaubdosis von 14, 6 Faserjahren und Einwirkungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe von 39 BaP-Jahren die Voraussetzungen für die Anerkennung als Quasi-BK gegeben seien, weil sich nach dem von Prof. Dr. X2 vorgeschlagenen Lösungsansatz des Konzepts der Verursachungswahrscheinlichkeit multifaktoriell verursachter Erkrankungen hier eine mathematisch statistische Risikoverdopplung ergebe, die ausreichend sei (zustimmend: Becker, a.a.O.; Keller, a.a.O.).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung nicht ausreichten (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; vgl. ferner Senatsurteil vom 07.07.2004 - L 17 U 269/00).

    Die Annahme einer gruppentypischen Risikoerhöhung kann im Regelfall nur durch die Dokumentation einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und einer langfristigen Überwachung derartiger Krankheitsbilder begründet werden (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; Senatsurteil vom 07.07.2004, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 31.10.2003 - L 11/3 U 740/02

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Zur Frage der Synkanzerogenese hat er auf ein Grundsatzgutachten verwiesen, das er unter dem 15.02.2003 für das Hessische Landessozialgericht (L 11/3 U 740/02 ZVW) erstattet hat.

    Eine solche vergleichbare Fallkonstellation lag auch dem im Berufungsverfahren beigezogenen Urteil des Hessischen LSG vom 31.10.2003 - L 11/3 U 740/02 ZVW - sowie dem vorangegangenen Revisionsurteil des BSG vom 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R - = HVBG-Rundschreiben VB 89/2002 zugrunde (vgl. dazu auch Becker, a.a.O. sowie Keller, Berufskrankheitenrecht und konkurrierende Ursachen - ein Dauerbrenner in MED SACH 2005 S. 112 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 17 U 269/00

    Entschädigung einer Bronchialkrebserkrankung wie eine Berufskrankheit; Nachweis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Vielmehr sollen dadurch Krankheiten zur Entschädigung gelangen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen wurden, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen durch ihre Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage zur BKV noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung nicht ausreichten (BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; vgl. ferner Senatsurteil vom 07.07.2004 - L 17 U 269/00).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden arbeitsmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Beurteilung maßgebend ist (BSG, Urteil vom 20.09.1977 = MESO B 30/51 und Urteil vom 12.11.1986 - 9 b RU 76/86 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005 Abschn. III, Rdnrn. 47, 57; Becker, Synkanzerogenese aus sozialjuristischer Sicht, MED SACH 2005, S. 115, 118), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 203, 209; 43, 110, 113; BSG SozR 3- 1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Zu diesen Voraussetzungen gehören sowohl der ursächliche Zusammenhang der Krankheit mit der versicherten Tätigkeit als auch die Zugehörigkeit des Versicherten zu einer bestimmten Personengruppe, die durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist, die nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Krankheiten der betreffenden Art verursachen (BSG, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 33/96 - = HVBG-INFO 1997, 2107; BSG, Urteil vom 04.06.2002, a.a.O.; Mehrtens, a.a.O ... § 9 Rdnr. 13.1 m.w.N.).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Zwar hätte durch eine Obduktion unter Umständen der Nachweis einer Asbestose und damit einer beruflichen Verursachung der Lungenkrebserkrankung des Versicherten geführt werden können, jedoch ist diese am fehlenden Einverständnis der Klägerin gescheitert, was im Hinblick auf den hier streitigen Anspruch zu ihren Lasten geht (vgl. BSGE 58, 76,79; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11, 14).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Danach sind ursächlich oder mitursächlich nur die Bedingungen, die unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes wegen der besonderen Bedeutung für den Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 61, 127, 130; 63, 270, 271; Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 8.2).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden arbeitsmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Beurteilung maßgebend ist (BSG, Urteil vom 20.09.1977 = MESO B 30/51 und Urteil vom 12.11.1986 - 9 b RU 76/86 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005 Abschn. III, Rdnrn. 47, 57; Becker, Synkanzerogenese aus sozialjuristischer Sicht, MED SACH 2005, S. 115, 118), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 203, 209; 43, 110, 113; BSG SozR 3- 1300 § 48 Nr. 67).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2006 - L 17 U 202/02
    Dieser Zusammenhang ist unter Zugrundelegung der herrschenden arbeitsmedizinischen Lehrauffassung, die bei der Beurteilung maßgebend ist (BSG, Urteil vom 20.09.1977 = MESO B 30/51 und Urteil vom 12.11.1986 - 9 b RU 76/86 - Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005 Abschn. III, Rdnrn. 47, 57; Becker, Synkanzerogenese aus sozialjuristischer Sicht, MED SACH 2005, S. 115, 118), erst dann gegeben, wenn mehr für als gegen den Zusammenhang spricht und ernste Zweifel an einer anderen Verursachung ausscheiden (BSGE 32, 203, 209; 43, 110, 113; BSG SozR 3- 1300 § 48 Nr. 67).
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