Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 146/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
Verfahrensgang
- SG Münster, 07.09.2000 - S 2 KA 60/99
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2002 - L 11 KA 146/00
Wird zitiert von ... (10)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 31/04
Vertragsarztrecht
Nachdem der Senat in dem Parallelverfahren unter dem Aktenzeichen L 11 KA 146/00 mit Urteil vom 05.06.2002 rechtskräftig entschieden hatte, ist das Verfahren wieder aufgenommen und weitergeführt worden.Die Beklagte konnte aber die Herabsetzung der Punktmenge und die damit einhergehende Honorarminderung auf § 3 Nr. 3 ihres HVM stützen, wie der Senat bereits in seinem rechtskräftigen, den Beteiligten bekannten Urteil vom 05.06.2002 - L 11 KA 146/00 - entschieden hat.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 150/03
Vertragsarztangelegenheiten
Dass auch Bestimmungen des HVM zu den Gesamtumständen gehören, aus denen sich die Vorläufigkeit eines Honorarbescheides ergeben kann, hat der Senat dabei bereits mehrfach rechtskräftig entschieden (vgl. Urteile vom 05.06.2002 - Az L 11 KA 146/00 - www.sozialgerichtsbarkeit.de - …sowie vom 08.10.2003 - L 11 KA 226/01 - a.a.O.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - L 11 KA 165/03
Vertragsarztrecht
Dass auch Bestimmungen des HVM zu den Gesamtumständen gehören, aus denen sich die Vorläufigkeit eines Honorarbescheides ergeben kann, hat der Senat dabei bereits mehrfach rechtskräftig entschieden (vgl. Urteile vom 05.06.2002 - Az L 11 KA 146/00 - www.sozialgerichtsbarkeit.de - …sowie vom 08.10.2003 - L 11 KA 226/01 - a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 11 KA 29/04
Vertragsarztrecht
Die Beklagte konnte aber die Herabsetzung der Punktmenge und die damit einhergehende Erhöhung der Honorarminderung auf § 3 Nr. 3 ihres HVM stützen, wie der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten rechtskräftigen Urteil vom 05.06.2002 - L 11 KA 146/00 - entschieden hat. - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 52/04
Vertragsarztangelegenheiten
Da ausdrücklich § 85 Abs. 4b SGB V zitiert wird und diese Vorschrift für die Degressionsberechnung auf eine jahresbezogene Punktmenge abstellt, erfasst der Vorbehalt eindeutig den Fall, dass bei einer quartalsübergreifenden Betrachtung sich herausstellt, dass die gesetzlich festgelegte Punktmengengrenze überschritten ist und daher die Regelungen zum degressiven Punktwert eingreifen (vgl. auch Senat, Urt. v. 05.06.2002 - L 11 KA 146/00). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 54/04
Vertragsarztangelegenheiten
Da ausdrücklich § 85 Abs. 4b SGB V zitiert wird und diese Vorschrift für die Degressionsberechnung auf eine jahresbezogene Punktmenge abstellt, erfasst der Vorbehalt eindeutig den Fall, dass bei einer quartalsübergreifenden Betrachtung sich herausstellt, dass die gesetzlich festgelegte Punktmengengrenze überschritten ist und daher die Regelungen zum degressiven Punktwert eingreifen (vgl. auch Senat, Urt. v. 05.06.2002 - L 11 KA 146/00). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 53/04
Vertragsarztangelegenheiten
Da ausdrücklich § 85 Abs. 4b SGB V zitiert wird und diese Vorschrift für die Degressionsberechnung auf eine jahresbezogene Punktmenge abstellt, erfasst der Vorbehalt eindeutig den Fall, dass bei einer quartalsübergreifenden Betrachtung sich herausstellt, dass die gesetzlich festgelegte Punktmengengrenze überschritten ist und daher die Regelungen zum degressiven Punktwert eingreifen (vgl. auch Senat, Urt. v. 05.06.2002 - L 11 KA 146/00). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 11 KA 6/06
Vertragsarztangelegenheiten
Für den Vertragszahnarzt war bei Erhalt der Honorarbescheide ohne weiteres erkennbar, dass er bei einer quartalsübergreifenden Betrachtung wegen einer (späteren) Überschreitung der Punktmengengrenzen ggfs. wegen der Regelung zum degressiven Punktwert Honorar (teilweise) zurückzahlen muss (s. auch Senat, Urteil vom 05.06.2002 - L 11 KA 146/00). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2003 - L 11 KA 226/01
Vertragsarztrecht
Insoweit hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach zur Beurteilung der Gesamtumstände, aus denen sich die Vorläufigkeit eines Honorarbescheides ergeben kann, auch die Bestimmungen des jeweils maßgebenden HVM gehören (vgl. Urt. v. 05.06.2002 - L 11 KA 146/00 - www.sozialgerichtsbarkeit.de). - SG Düsseldorf, 15.12.2005 - S 2 KA 168/05
Vertragsarztangelegenheiten
Einen hiergegen eingelegten Widerspruch wies sie mit Widerspruchsbescheid vom 03.06.2004 zurück, da nunmehr auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) mit Urteil vom 07.01.2004 - L 11 KA 146/00 - (gemeint: - L 11 KA 48/03 -) entschieden habe, dass für den betreffenden Zeitraum des Jahres 1997 die Degressionsregelungen auf der Basis von 175.000 Punkten umzusetzen seien.
