Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 52/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztangelegenheiten
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Honorarrückforderung für Vertragszahnärztin in Höhe von 35.648,56 Euro wegen Überschreitung der gesetzlichen Punktmengengrenze rechtmäßig
Verfahrensgang
- SG Münster, 26.04.2004 - S 2 KA 97/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 52/04
- BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R
Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme …
Denn die Degressionsberechnung hat jahresbezogen zu erfolgen; eine quartalsbezogene Degressionsberechnung der Art, dass die im jeweiligen Quartal erbrachte Leistungsmenge in Punkten den zeitanteiligen Degressionsgrenzwerten gegenübergestellt wird, ist im Gesetz nicht angelegt (ebenso Engelhard in Hauck/ Noftz, SGB V, Stand September 2007, K § 85 RdNr 273 ff; Freudenberg in jurisPK-SGB V, Stand Februar 2008, § 85 RdNr 186; s auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 10.5. 2006, L 11 KA 52/04 und L 11 KA 53/04 - juris, dort RdNr 29 bzw 28). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 54/04
Vertragsarztangelegenheiten
Da gegenüber dem Kläger kein Degressionsbescheid ergangen war, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ursprüngliche Berechnung der Degressionsminderung korrigiert werden darf (s. dazu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren L 11 KA 52/04), nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 53/04
Vertragsarztangelegenheiten
Da gegenüber dem Kläger kein Degressionsbescheid ergangen war, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ursprüngliche Berechnung der Degressionsminderung korrigiert werden darf (s. dazu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren L 11 KA 52/04), nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 11 KA 6/06
Vertragsarztangelegenheiten
Es fehlt somit an einem Vertrauensschutz begründenden Handeln der Beklagten, so dass hier nicht entschieden werden muss, ob nicht ohnehin auch eine Korrektur einer früheren fehlerhaften Degressionsberechnung zulässig gewesen wäre (s. insoweit Senat, Urteil vom 10.05.2006 - L 11 KA 52/04).
