Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 52/04   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Honorarrückforderung für Vertragszahnärztin in Höhe von 35.648,56 Euro wegen Überschreitung der gesetzlichen Punktmengengrenze rechtmäßig

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R  

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Denn die Degressionsberechnung hat jahresbezogen zu erfolgen; eine quartalsbezogene Degressionsberechnung der Art, dass die im jeweiligen Quartal erbrachte Leistungsmenge in Punkten den zeitanteiligen Degressionsgrenzwerten gegenübergestellt wird, ist im Gesetz nicht angelegt (ebenso Engelhard in Hauck/ Noftz, SGB V, Stand September 2007, K § 85 RdNr 273 ff; Freudenberg in jurisPK-SGB V, Stand Februar 2008, § 85 RdNr 186; s auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 10.5. 2006, L 11 KA 52/04 und L 11 KA 53/04 - juris, dort RdNr 29 bzw 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 54/04  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Da gegenüber dem Kläger kein Degressionsbescheid ergangen war, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ursprüngliche Berechnung der Degressionsminderung korrigiert werden darf (s. dazu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren L 11 KA 52/04), nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2006 - L 11 KA 53/04  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Da gegenüber dem Kläger kein Degressionsbescheid ergangen war, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine ursprüngliche Berechnung der Degressionsminderung korrigiert werden darf (s. dazu das Senatsurteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren L 11 KA 52/04), nicht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 11 KA 6/06  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Es fehlt somit an einem Vertrauensschutz begründenden Handeln der Beklagten, so dass hier nicht entschieden werden muss, ob nicht ohnehin auch eine Korrektur einer früheren fehlerhaften Degressionsberechnung zulässig gewesen wäre (s. insoweit Senat, Urteil vom 10.05.2006 - L 11 KA 52/04).
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