Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 34/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Die Vorschrif des § 143 Abs. 3 SGB-III, nach der abgegoltener Jahresurlaub den Bezug von Alg hinausschiebt, ist verfassungsrechtlich unbedenklich

Verfahrensgang

  • SG Dortmund, 10.01.2005 - S 5 AL 216/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 34/05



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Wird zitiert von ...  

  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 AL 108/09  

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beginn - Freistellung von der Arbeitspflicht unter

    Dass die Beklagte demgegenüber "am Ende" Leistungen für Zeiträume erbracht hat, für die keine Leistungen mehr zugestanden haben, muss insoweit unberücksichtigt bleiben (vgl. insoweit schon angedeutet von BSG, Urteil vom 17. November 2005, B 11a/11 AL 69/04 R, juris-Rdnr. 10, obiter dictum: "Ihr Einwand, eine Klaglosstellung sei gleichwohl nicht geboten, weil wegen der späteren Zahlung von Alg von einer Erfüllung analog § 362 BGB auch schon für die Zeit ab 1. April 2000 auszugehen sei, dürfte nicht durchgreifen. Letztlich kann dies jedoch dahinstehen, da...." ; wohl auch schon BSG, Urteil vom 25. April 2002, B 11 AL 65/01 R, wo das BSG den Leistungsanspruch des Klägers in einer vergleichbaren Fallkonstellation ohne Weiteres als gegeben angesehen hat, weil die Sperrzeit jedenfalls nicht in dem von der BA verfügten Zeitraum eingetreten sei; a.A. wohl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Januar 2006, L 12 AL 34/05, juris, wobei dort jedoch eine andere Fallkonstellation - Ruhen des Anspruchs wegen Urlaubsabgeltung - betroffen ist).
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