Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • SG Duisburg, 17.09.2008 - S 19 KA 1/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08



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Wird zitiert von ... (10)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das entspricht nicht den Anforderungen, die der 10. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 25.04.2007 - L 10 KA 48/06 - (bestätigt durch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -) nochmals zusammengefasst hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Die Sonderbedarfszulassung nach § 24 BedarfsplanungsRL-Ä stellt grundsätzlich kein Aliud gegenüber einer bedarfsunabhängigen Zulassung dar (Urteile des Senats vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - und 10.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Ein lokaler Versorgungsbedarf liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn Vertragsärzte der maßgeblichen Arztgruppe sowohl in der nahe gelegenen Großstadt wie auch in einer anderen Stadt bzw. Gemeinde des jeweiligen Landkreises mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden können (Senatsurteile vom 10.02.2009 - L 11 KA 98/08 - und 13.08.2008 - L 11 KA 17/08 - vgl. BSG, Beschluss vom 09.06.1999 - B 6 KA 1/99 B -).

    Da der Antragsgegner das Widerspruchsvorbringen des Antragstellers insoweit nicht beschieden hat und der Senat gehindert ist, die hierzu notwendigen Feststellungen nachzuholen (hierzu Senatsurteil vom 10.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.), wäre die angefochtene Entscheidung auch insoweit im Hauptsacheverfahren aufzuheben und der Antragsgegner zur Neubescheidung zu verurteilen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auf die Berufung der Klägerin ist der Beklagte zur Neubescheidung verurteilt worden (Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).

    Hinsichtlich des Sach- und Streitstandes im Übrigen nimmt der Senat Bezug auf die Gerichtsakte, den Inhalt der Streitakten L 11 KA 98/08 (betreffend Sonderbedarfzulassung) und S 19 KA 8/07 (SG Duisburg) sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 11 KA 106/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht prüft, ob der Beurteilung ein vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, kein Verfahrensfehler begangen wurde, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten sind, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (insbesondere Grundrechte) vorliegt, die Subsumtionserwägungen in der Begründung des Verwaltungsakts verdeutlicht sind, sodass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden und ob allgemeine oder besondere Wertmaßstäbe, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (zur Sonderbedarfszulassung: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 95/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist die letzte Verwaltungsentscheidung (vgl. Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 9/10  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht prüft, ob der Beurteilung ein vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, kein Verfahrensfehler begangen wurde, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten sind, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (insbesondere Grundrechte) vorliegt, die Subsumtionserwägungen in der Begründung des Verwaltungsakts verdeutlicht sind, sodass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden und ob allgemeine oder besondere Wertmaßstäbe, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (zur Sonderbedarfszulassung: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - L 11 B 8/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hat die Behörde ersichtlich kein Ermessen ausgeübt, weil sie - wie hier - irrtümlich von einer gebundenen Entscheidung ausgegangen ist, kann dies nicht nach § 41 Abs. 2 SGB X geheilt werden, denn die Ermessensentscheidung ist gegenüber der gebundenen Entscheidung materiell-rechtlich ein aliud (Schütze, a.a.O., Rdn. 12 m.w.N.; einschränkend Seewald in Kasseler Kommentar, SGB X, § 41 Rdn. 25; offengelassen im Senatsurteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 11 KA 64/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Das Gericht prüft, ob der Beurteilung ein vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, kein Verfahrensfehler begangen wurde, die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten sind, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht (insbesondere Grundrechte) vorliegt, die Subsumtionserwägungen in der Begründung des Verwaltungsakts verdeutlicht sind, sodass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar ist, ob sachfremde Erwägungen angestellt wurden und ob allgemeine oder besondere Wertmaßstäbe, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (zur Sonderbedarfszulassung: Senat, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 30.07.2009 - L 1 B 786/08 KA-ER  
    Diese Rechtsprechung ist jedoch mit Einführung der Teilzulassung infolge der Neufassung des § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V durch das VÄndG überholt (so zu Recht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.02.2009 - L 11 KA 98/08 - juris Rn. 60).
  • VG Münster, 23.06.2010 - 9 K 65/09  
    vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Juli 1993 - 6 RKa71/91 -, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1994, 1612 ff; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Februar 2009 - L 11 KA 98/08 -, juris.
  • SG Aachen, 05.11.2010 - S 7 KA 3/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die unvollständige Sachverhaltsaufklärung führt grundsätzlich zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und - wegen des den Zulassungsgremien zustehenden Beurteilungsspielraums, s.o. - der Verpflichtung des Beklagten, die Angelegenheit neu zu entscheiden (vgl. allgemein LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.02.2009, L 11 KA 98/08 = juris).
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