Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 10 B 8/02 SB   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • SG Duisburg, 12.04.2002 - S 23 SB 109/00
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2002 - L 10 B 8/02 SB



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2008 - L 10 VG 6/07  

    Opferentschädigung nach Schönheitsoperation?

    Ein besonderes Vertrauensverhältnis mag idealerweise angenommen werden können, kann indessen nicht unbesehen generell unterstellt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 04.07.2002 - L 10 B 8/02 SB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 71/02  

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Dann nämlich sind die Feststellungen auf ungesicherter Tatsachengrundlage erfolgt und möglicherweise ganz oder teilweise nicht zutreffend (zum eingeschränkten Beweiswert von Befundberichten vgl. Senatsbeschluß vom 04.07.2002 - L 10 B 8/02 SB -).
  • LSG Saarland, 19.09.2005 - L 5 B 18/04  

    Unbrauchbares Gutachten nach § 109 SGG - keine Kostenübernahme

    Auch eine andere, für den Kläger günstige GdB-Bewertung rechtfertigt es grundsätzlich nicht, die Kosten für das nach § 109 SGG eingeholte Gutachten auf die Landeskasse zu übernehmen (vgl. zur Problematik: Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 04. Juli 2002, AZ: L 10 B 8/02 SB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.07.2005 - L 9 B 146/03  

    Übernahme der Gutachterkosten nach § 109 SGG auf die Staatskasse

    Von Bedeutung für den Ausgang des Rechtsstreits ist ein Gutachten nur dann, wenn es dem Gericht neue rechtserhebliche Erkenntnisse verschafft hat (Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 2002 - Az. L 10 B 8/02 SB -, zitiert nach Juris).
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