Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • SG Dortmund, 27.03.2012 - S 60 AS 424/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 6 AS 1837/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

    In der besonderen Situation, in der das BVerfG bereits die Rahmenbedingungen für die Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe ab Januar 2011 aufgezeigt und skizziert hat, wird nur das BVerfG abschließend über die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit der Verfassung befinden können (LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 (BGBl. I S. 453ff) handelt es sich nach Auffassung des Senats um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch: LSG NRW Beschluss vom 31.05.2012 - L 12 AS 1862/11 B - Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B - Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B -).

    In der besonderen Situation, in der das BVerfG bereits die Rahmenbedingungen für die Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe ab Januar 2011 aufgezeigt und skizziert hat, wird nur das BVerfG abschließend über die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen mit der Verfassung befinden können (LSG NRW Beschluss vom 12.07.2012 - L 7 AS 813/12 B -).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht