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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - L 19 B 31/09 AL ER   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2010 - L 19 AL 244/10  

    Arbeitslosenversicherung

    Die einstweilige Anordnung der Zahlung von Arbeitslosengeld kommt (nur) in Betracht, wenn ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt wurde und der Anspruch auf Arbeitslosengeld offensichtlich begründet ist (Brand in Niesel, SGB 111, 5. Aufl., § 118 Rn 11, Beschlüsse des Senats vom 23.11.2009 - L 19 B 37/09 AL ER -, vom 14.01.2010 - L 19 B 31/09 AL ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - L 19 AL 115/10  

    Arbeitslosenversicherung

    Eine einstweilige Anordnung der Gewährung eines Gründungszuschusses, der wie die Leistungen nach § 19 ff. SGB II u. a. zur Sicherung des Lebensunterhalts eines Selbständigen bestimmt ist (vgl. zur Zweckidentität eines Existenzgründungszuschusses mit der Regelleistung BSG Urteil vom 06.12.2007 B 14/7b As 14/06 R= BSGE 99, 240), kommt daher nur in Betracht, wenn dieser Anspruch offensichtlich begründet ist und ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt wurde (vgl. LSG NRW Beschlüsse vom 14.10.2010 - L 19 B 31/09 AL ER und vom 23.10.2009 - L 19 B 37/09 AL ER zur einstweiligen Anordnung der Gewährung von Arbeitslosengeld).
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