Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1996 - L 5 U 34/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG Gelsenkirchen, 20.06.1996 - S 13 (10) U 67/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1996 - L 5 U 34/96



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R  

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Er hat bewußt keine konkreten Belastungsarten mit genau festgelegten Grenzwerten angegeben, wodurch ua die Berücksichtigung neuerer - im wesentlichen medizinischer - nach Erlaß der Verordnung gewonnener bzw bekanntgewordener Erkenntnisse ermöglicht werden soll (vgl dazu BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Oktober 1996 - L 5 U 34/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1996 - L 17 U 145/96  

    Unfallversicherung

    Dieses Merkblatt stellt zwar keine verbindliche, im Range der Verordnung stehende Erläuterung dar, sondern gibt lediglich Hinweise für die Beurteilung von möglichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht und wendet sich in erster Linie an die Ärzteschaft, ist aber gleichwohl ein wertvolles Hilfsmittel für das Erkennen von Berufskrankheiten (vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NW -, Urteil vom 15.10.1996 - L 5 U 34/96 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - L 5 U 42/96  

    Unfallversicherung

    Der Senat folgt der überzeugenden Beurteilung des Sachverständigen Prof. Dr. B ... Der Verordnungsgeber hat bewußt die erforderliche Exposition mit unbestimmten Rechtsbegriffen umschrieben, um die Berücksichtigung neuerer medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 31.05.1996, 2 BU 237/95 sowie Senat, Urteil vom 15.10.1996, L 5 U 34/96).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht