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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - L 11 KA 197/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 11 KA 69/06  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die dagegen gerichtete Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.10.1999, Az.: S 14 KA 165/98, Urteil des LSG NRW vom 18.10.2000, Az.: L 11 KA 197/99).

    Das Verfahren L 11 KA 197/99, dessen Urteilsaufhebung der Kläger begehre, habe mit dem Urteil vom 18.10.2000 geendet.

    Wenn man der Ansicht des Klägers folgt, auch nachträglich gefertigte Urkunden seien Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO, wenn sie Tatsachen beweisen könnten, die schon im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen hätten, ergebe sich kein anderes Ergebnis, denn die Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die Gegenstand des Verfahrens L 11 KA 197/99 gewesen seien und deren nachträgliche Neubewertung der Kläger mit dem Artikel des Prof. Dr. Loest begehre, erstreckten sich lediglich bis zum 2. Quartal 1995.

    Mit der weiteren Restitutionsklage vom 17.07.2006 begehrt der Kläger erneut die Wiederaufnahme des mit Urteil vom 18.10.2000 abgeschlossenen Verfahrens L 11 KA 197/99.

    Der Kläger, der im Termin zur mündlichen Verhandlung keinen Sachantrag gestellt hat, beantragt nach dem Inhalt seiner Schriftsätze, das durch rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts vom 18.10.2000 abgeschlossene Verfahren L 11 KA 197/99 wieder aufzunehmen und unter Abänderung des Urteils des Landessozialgerichts vom 18.10.2000 und des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 21.10.1999 (S 14 KA 165/98) den Bescheid des Beklagten vom 25.02.1998 aufzuheben.

    Wegen der weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Akten des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 14 KA 165/98; L 11 KA 197/99 sowie L 11 KA 27/05), deren Inhalt der Senat seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, verwiesen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 11 KA 27/05  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die dagegen gerichtete Klage blieb in beiden Instanzen erfolglos (Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 21.10.1999, Az.: S 14 KA 165/98, Urteil des LSG NRW vom 18.10.2000, Az.: L 11 KA 197/99).

    Der Kläger beantragt, das durch rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts vom 18.10.2000 L 11 KA 197/99 abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen und unter Abänderung des Urteils des Landessozialgerichts vom 18.10.2000 und des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 21.10.1999 S 14 KA 165/98 den Bescheid des Beklagten vom 25.02.1998 aufzuheben.

    Wegen der weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes, auch des Vorbringens der Beteiligten, wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Akten des Sozialgerichts Dortmund (Az.: S 14 KA 165/98; L 11 KA 197/99), deren Inhalt der Senat seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat, verwiesen.

    Das Verfahren L 11 KA 197/99, dessen Urteilsaufhebung der Kläger begehrt, endete mit dem Urteil vom 18.10.2000.

    Wenn man der Ansicht des Klägers folgt, auch nachträglich gefertigte Urkunden seien Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO, wenn sie Tatsachen beweisen könnten, die schon im maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen hätten, ergibt sich kein anderes Ergebnis, denn die Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die Gegenstand des Verfahrens L 11 KA 197/99 gewesen sind und deren nachträgliche Neubewertung der Kläger mit dem Artikel des Prof. Dr. Loest begehrt, erstrecken sich lediglich bis zum 2. Quartal 1995.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 11 KA 24/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dagegen erhobene Klage, Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde blieben erfolglos (SG Dortmund, Urteil vom 21.10.1999 - S 14 KA 165/98 - Urteil des Senats vom 18.10.2000 - L 11 KA 197/99 - Bundessozialgerichts (BSG), Beschluss vom 27.06.2001 - B 6 KA 7/01 B -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten S 14 Ka 4/97 SG Dortmund (= L 11 Ka 99/97 LSG NRW), S 14 KA 444/97 (= L 11 KA 198/99 LSG NRW), S 14 KA 143/98 SG Dortmund, S 14 KA 165/98 SG Dortmund (= L 11 KA 197/99, L 11 KA 27/05 und L 11 KA 69/06 LSG NRW), S 26 KA 4/01 ER SG Dortmund und der Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B  
    Seine dagegen gerichtete Klage, Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde blieben erfolglos (Beschluss des Beklagten vom 25.10.1998; Urteil des SG vom 21.10.1999; Urteil des LSG vom 18.10.2000 - L 11 KA 197/99 - Beschluss des BSG vom 27.6.2001 - B 6 KA 7/01 B - Beschluss des BVerfG (Kammer) vom 14.9.2001 - 1 BvR 1431/01 -).
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