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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

  • VK Bund, 22.05.2009 - VK 2-27/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-135/11  
    So zeigt bereits die Einordnung einer Rabattvertragsausschreibung als Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d. § 99 Abs. 1, 2 GWB, dass der Kassenarzt, der beim Einzelabruf die rabattierten Arzneimittel zu Lasten der Ag verordnet, den Ag zuzurechnen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19. November 2001, L 21 KR 55/09 SFB; s. hierzu bereits oben unter II.1 a)).

    Vor diesem Hintergrund unterscheidet sich die Kalkulationssituation nicht wesentlich von der beim Drei-Partner-Modell, wo den einzelnen Ausschreibungsgewinnern trotz gewisser Unsicherheiten des auf sie entfallenden Umsatzanteils eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation noch möglich ist und u.a. aus diesem Grund auch keine vergaberechtlichen Bedenken gegen diese Form der Ausschreibungskonzeption bestehen (hierzu LSG NRW, Beschluss vom 19. November 2009, L 21 KR 55/09 SFB und wohl auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11, vgl. dazu im Einzelnen auch unten unter b)).

    Hinsichtlich der von den Ag vorgegebenen Bedingungen für die Einzelabrufe haben das LSG NRW und das OLG Düsseldorf bereits entschieden, dass eine Anknüpfung an die gesetzlichen Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln i.V.m. dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V rechtmäßig ist (vgl. LSG NRW, Beschlüsse vom 19. November 2009, L 21 KR 55/09 SFB, und vom 3. September 2009,.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2010 - L 21 KR 69/09  

    Vergabe - Hilfsmittelverträge dürfen ohne Vergabeverfahren abgeschlossen werden!

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang daran fest, dass es nicht Sinn und Zweck der Anwendung des Vergaberechts auf Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen sein kann, Versorgungsansprüche der Versicherten oder gesetzliche begründete Teilhabeansprüche anderer Leistungserbringer zu beschränken (Beschluss v. 03.09.2009, a.a.O.; Beschluss v. 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10  

    Krankenversicherung

    Abgesehen davon ist die Rüge auch in der Sache unbegründet (vgl. Senat, Beschluss v. 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB; Beschluss v. 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB).
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10 B Verg  

    Ausschreibung - Rahmenvereinbarung - Nachprüfungsantrag - Angebotskalkulation -

    Der Senat weicht weiter von der Aussage, dass vergaberechtlich davon auszugehen sei, dass sich die Leistungserbringer pflichtgemäß - insbesondere unter Beachtung der in § 70 SGB V niedergelegten Grundsätze - verhielten (enthalten in den Beschlüssen d. LSG Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB- und vom 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB), nicht ab.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - L 21 KR 60/09  

    Krankenversicherung

    Bei dem streitigen Rabattvertrag handelt es sich auch um einen öffentlichen Lieferauftrag i.S.d. § 99 Abs. 1 und 2 GWB (vgl. hierzu ausführlich Senat, Beschluss v. 19.11.2009 - L 21 KR 55/09 SFB und v. 10.09.2009 - L 21 KR 51/09 SFB m.w.N.).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10  

    Vergabe - Sozialrecht contra Vergabrecht

    Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers muss nicht notwendig in Geld bestehen; erfasst wird vielmehr jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann (BGH, B. v. 01.12.2008 - Az.: X ZB 31/08; OLG Düsseldorf, B. v. 08.09.2005 - Az.: Verg 35/04; B. v. 27.10.2004 - Az.: VII - Verg 41/04; B. v. 12.1.2004 - Az.: VII - Verg 71/03; OLG Frankfurt, B. v. 07.09.2004 - Az.: 11 Verg 11/04 und 12/04; OLG Naumburg, B. v. 03.11.2005 - Az.: 1 Verg 9/05; LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 19.11.2009 - Az.: L 21 KR 55/09 SFB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2010 - L 1 SF 95/10  

    Vergabe - Kein Exklusivbelieferungsrecht für ausgewählte Apotheken

    Der Senat weicht weiter von der Aussage, dass vergaberechtlich davon auszugehen sei, dass sich die Leistungserbringer pflichtgemäß -insbesondere unter Beachtung der in § 70 SGB V niedergelegten Grundsätze- verhielten (enthalten in den Beschlüssen d. LSG Nordrhein-Westfalen vom 03.09.2009 -L 21 KR 51/09 SFB- und vom 19.11.2009 -L 21 KR 55/09 SFB), nicht ab.
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