Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertragsarztrecht
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 27.05.1998 - S 25 KA 59/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1999, 238
- NZS 1999, 411 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt - …
Das Begehren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb in erster und zweiter Instanz ohne Erfolg (Beschluß des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA). - BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R
Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen …
Auch das LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 21. Oktober 1998, ArztR 1999, 98 = MDR 1999, 238) habe keine deutlichen Vorgaben für die Abgrenzung der Leistungen des Kernbereichs eines Fachgebiets vom Randbereich gegeben. - SG Düsseldorf, 24.02.1999 - S 33 (25) KA 60/98 Dieser Antrag ist mit Beschluß des Sozialgerichts vom 27.05.1998 (Az.: S 25 KA 59/98 ER), die dagegen eingelegte Beschwerde mit Beschluß des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1998 (Az.: L 11 B 35/98 KA) zurückgewiesen worden.
Beteiligten bekannten Entscheidung im Verfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes bereits im einzelnen näher dargelegt und begründet (Beschluß vom 21.10.1998 - L 11 B 35/98 KA -).
Im einzelnen heißt es hierzu im Beschluß des LSG NW vom 21.10.1998 (a.a.O., S. 7 ff):.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - L 11 B 28/98
Vertragsarztrecht
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und des BSG hat der Vertragsarzt keinen individuellen subjektiven Anspruch auf höheres Honorar (vgl. nur Senatsurteil vom 09.03.1998 - L 11 Ka 161/97 - mwN auf die Rspr. des BSG; eingehend hierzu auch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA -).Der Senat folgt dem LSG Berlin aaO ferner, soweit es der Auffassung ist, daß der einzelne Vertragsarzt das wirtschaftliche Risiko allein zu tragen hat, wenn der Punktwertverfall auf einer Überversorgung mit Vertragsärzten beruht (vgl. auch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 - L 11 B 35/98 KA -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2003 - L 11 KA 22/02
Vertragsarztrecht
Im Übrigen enthielt dieses Schreiben einen Hinweis auf eine Entscheidung des erkennenden Senates - Az. L 11 B 35/98 KA. - LSG Bayern, 12.05.2004 - L 12 KA 72/02 Diese waren als Vertragsärzte nicht berechtigt, den Patienten, die sich durch Vorlage ihrer Krankenversicherungskarte als Versicherte der GKV ausgewiesen hatten und damit ihren Anspruch auf Behandlung nach dem Sachleistungsprinzip geltend gemacht hatten, diese zu verweigern und sie stattdessen auf den Weg der Kostenerstattung zu verweisen (so eindeutig BSG Urteile vom 14.03.2001, Az.: B 6 KA 36/00 R, B 6 KA 54/00 R, B 6 KA 67/00 R;… SozR 3-2500 § 75 Nr. 12; das LSG Nordrhein-Westfalen hatte bereits mit Beschluss vom 21.10.1998 - Az.: L 11 B 35/98 KA - in diesem Sinne entschieden).
