Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 5 KR 153/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungsfreiheit von Werkstudenten bei der Fortsetzung der Beschäftigung

Verfahrensgang

  • SG Köln, 09.11.2007 - S 26 KR 109/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - L 5 KR 153/07



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Wird zitiert von ...  

  • SG Detmold, 19.05.2011 - S 20 R 24/09  

    Rentenversicherung

    Angesichts des Umstandes, dass Versicherungspflicht der Studierenden in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in den im Betrieb absolvierten Phasen demnach bestanden haben dürfte und die Klägerin von der gezahlten Ausbildungsvergütung jedenfalls für diese Zeiträume zu Recht Sozialversicherungsbeiträge geleistet hat, kann (anders als in den Entscheidungen des BSG im Urteil vom 01.12.2009 und des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22.01.2009 - L 5 KR 153/07) nicht dahinstehen, ob die von der Klägerin gezahlte Studienbeihilfe überhaupt als Arbeitseinkommen i.S.d. §§ 7, 14 SGB IV gilt, so dass Beitragspflicht von vornherein - unabhängig vom sozialversicherungsrechtlichen Status der Studierenden - bereits aus diesem Grunde ausscheidet.
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