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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - L 4 B 12/06 U   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - L 4 B 12/06 U (https://dejure.org/2006,20218)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.12.2006 - L 4 B 12/06 U (https://dejure.org/2006,20218)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - L 4 B 12/06 U (https://dejure.org/2006,20218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Bewertung einer früheren Tätigkeit des Sachverständigen für eine Partei; Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsantrags im sozialgerichtlichen Verfahren; Gewährung einer höheren Rente wegen der Folgen eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    SGVerfahren - ärztlicher Sachverständiger - gutachtliche Tätigkeit für Berufsgenossenschaften - keine Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 4 U 63/05

    Innerer bzw. sachlicher Zusammenhang zwischen der Verrichtung des Versicherten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - L 4 B 12/06
    Entgegen seiner Auffassung bietet die Tätigkeit des Sachverständigen als Gutachter für andere Berufsgenossenschaften ebenso wenig Anhalt für ein irgendwie geartetes Abhängigkeitsverhältnis zu der Beklagten, was eine Ablehnung rechtfertigen könnte, wie auch eine Gutachtertätigkeit für die Beklagte selbst (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 24.05.2006 - L 4 U 63/05 - mit weiteren Nachweisen; Meyer-Ladewig, SGG, § 118 Rdnr. 12 l mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 22/98 R

    Arbeitsunfall - Erstattungsanspruch - landwirtschaftliche Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - L 4 B 12/06
    Im Übrigen lässt es sich bei schwierigen Beweisfragen im Zusammenhang mit Kausalitätserwägungen und Feststellungen von Unfallfolgen kaum vermeiden, dass das Gericht einen Sachverständigen beauftragt, der grundsätzlich auch für Berufsgenossenschaften solche Gutachten fertigt, da die erforderlichen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf Spezialgebieten oft bei anderen Ärzten nicht vorhanden sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.12.1998 - B 2 U 22/98 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2011 - L 3 U 92/11
    Die von den Berufsgenossenschaften zur Aufklärung des Sachverhalts herangezogenen Beratungsärzte haben - ebenso wie der Sozialversicherungsträger selbst - nach § 20 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) den Sachverhalt objektiv zu ermitteln und müssen dabei auch die für den Versicherten günstigen Umstände berücksichtigen (so auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - L 4 B 12/06 U - juris mwN).
  • SG Halle, 13.02.2014 - S 4 SF 10/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Ferner ergibt sich nach gefestigter Rechtsprechung allein aus der Tatsache, dass Dr. S. an Konsensempfehlungen mitgewirkt hat, gerade keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. allgemein zu nicht ausreichenden Ablehnungsgründen gegen medizinische Sachverständige den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 24.07.1996, L 2 U 1617/96 B, Breithaupt 1997, S. 373 - 376 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.12.2006, L 4 B 12/06 U, www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Thüringen vom 09.09.2008, L 1 B 187/08 U, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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