Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • SG Köln, 16.01.2009 - S 22 AL 102/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09



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Wird zitiert von ...  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2011 - L 9 AL 65/11  

    Arbeitslosenversicherung

    Ein Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne ist damit trotz eines rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses und unabhängig von der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers bereits dann nicht mehr gege-ben, wenn die Arbeitsleistung tatsächlich nicht mehr erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis (sein Direktionsrecht) ausdrücklich verzichtet hat oder das Arbeitsverhältnis aufgrund einer von ihm ausgesprochenen Kündigung als beendet ansieht und weitere Dienste des Arbeitnehmers nicht annimmt, somit konkludent auf sein Direktionsrecht verzichtet (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.02.2010, Az.: L 1 AL 9/09, Rn. 27 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
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