Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht: Notdienstpflicht am Sitz der Zweigpraxis

  • medi-ip.de (Kurzinformation)

    Notfalldienst und Zweigpraxis

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Notfalldienst auch am Ort der Zweigpraxis?

Verfahrensgang

  • SG Dortmund, 03.08.2009 - S 9 KA 68/09
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER



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Wird zitiert von ... (12)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der einzelne Arzt wird dadurch, dass die gesamte Ärzteschaft einen Notfalldienst organisiert, von der täglichen Dienstbereitschaft rund um die Uhr entlastet, muss dafür aber den Notfalldienst gleichwertig mittragen, solange er in vollem Umfang vertragsärztlich tätig ist (BSG, Urteile vom 11.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - und 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Die genannten Bestimmungen legen die Voraussetzungen für die Pflichtteilnahme am ärztlichen Notfalldienst sowie die Bedingungen, unter denen Befreiungen zu erteilen sind, in den Grundzügen fest und genügen damit dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Auf den Beschluss des Senats vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - ist zu verweisen.

    (a) Der Senat hat im Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - hinsichtlich einer aus dem Zuständigkeitsbereich der KV Westfalen-Lipper herrührenden Fallgestaltung ausgeführt:.

    Die im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER - noch unsichere Rechtslage hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals "Verbesserung der Versorgung" ist durch das seinerzeit noch nicht vorliegende Urteil des BSG vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - präzisiert worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 75/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 11 KA 55/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dem tritt der Senat bei (vgl. auch Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 40/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 42/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 41/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 44/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2011 - L 11 KA 43/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Notfalldienst verlässlich nicht planbar ist, wenn jeder zur Teilnahme verpflichtete Vertragsarzt sich dem durch schlichten Widerspruch zumindest zeitweise entziehen könnte (vgl. Senat, Beschluss vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).

  • VG Düsseldorf, 08.09.2010 - 7 L 1089/10  
    LSG NRW Beschluss vom 23. Dezember 2009 - L 11 B 19/09 KA ER -, juris.

    So auch LSG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2009, a.a.O. Rz. 37; in diesem Sinne auch OVG NRW Beschluss vom 23. März 2009, - 13 B 316/09 -.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - L 11 KA 39/12  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Als Gegenleistung hierfür muss jeder Vertragsarzt den Notfalldienst als gemeinsame Aufgabe aller Ärzte gleichwertig mittragen (BSG, Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 43/05 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 17.05.2011 - B 6 KA 23/10 R - Senat, Beschlüsse vom 19.03.2012 - L 11 KA 15/12 B ER -, 07.09.2011 - L 11 KA 93/11 B ER - und vom 23.12.2009 - L 11 B 19/09 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2011 - L 11 KA 61/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2011 - L 11 KA 93/11  

    Vertragsarztangelegenheiten

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