Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keiine Rückwirkung der Nachversicherungspflicht bei Verjährung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Neues zu Altfällen: Nachversicherung und § 281 II SGB VI" von RAin Sylvia Behrend und Ass. Dr. Anders Leopold, original erschienen in: NZS 2008, 186 - 191.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09  

    Rentenversicherung

    Mit Bezug auf das Urteil des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 26.1.2008 (L 13 R 117/05) und das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.1.2008 (B 13 R 27/07 R) vertrat die Beklagte die Ansicht, dass die Erhebung der Verjährungseinrede in Bezug auf die Nachversicherungsbeiträge durch den ehemaligen Dienstherren gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße, ferner unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht aus dem Beamtenverhältnis eine unzulässige Rechtsausübung darstelle und daher nicht erhoben werden dürfe oder jedenfalls unbeachtlich sei.

    Nicht gefolgt werden kann daher auch der anderslautenden Auffassung des 13. Senats des LSG NRW (Urteil v. 26.1.2007, L 13 R 117/05, juris-Rdnr. 42).

    Es ist auch nicht etwa so, dass ganz allgemein, d.h. unabhängig von etwaigen Nachwirkungen des ehemaligen Beamtenverhältnisses, der Nachversicherungsschuldner stets verpflichtet ist, den Nachversicherungsgläubiger über den Lauf der Verjährungsfrist zu belehren und dass ein Verstoß gegen diese Verpflichtung dazu führt, dass der Schuldner - hier die Klägerin - sich auf die Verjährung des Anspruchs nicht berufen darf (so aber LSG NRW, Urteil v. 26.1.2007, a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R  

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Bei Verletzung dieser Pflicht bleibt dem Gläubiger sein Beitragsanspruch mit der Folge unbekannt, dass er zulasten der Versichertengemeinschaft von der Geltendmachung seines Anspruchs sowie von sonstigen verjährungshemmenden Handlungen abgehalten wird (vgl LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.1. 2006 - L 3 R 3/05 - Juris RdNr 38; im Ergebnis ebenso, jedoch - zumindest auch - auf das beamtenrechtliche Fürsorgeverhältnis abstellend LSG Nordrhein-Westfalen vom 26.1. 2007 - L 13 R 117/05 - Juris RdNr 42 f; aA die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.1. 2010 - L 4 R 1764/09 - sowie vom 13.4. 2011 - L 5 R 1663/10 - und des LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.10.2010 - L 18 R 247/09 - jeweils nicht veröffentlicht; ebenfalls aA LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.10.2010 - L 8 R 181/09 - Juris RdNr 29).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - L 4 R 98/11  

    Einrede der Verjährung des Nachversicherungsanspruchs

    Die Verjährung des Nachversicherungsanspruchs steht indessen der Geltendmachung der streitigen Nachversicherungsbeiträge nicht entgegen; denn der Klägerin ist eine Berufung auf die Einrede der Verjährung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt (vgl. SG Düsseldorf aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2007, L 13 R 117/05).
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