Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 5/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gehaltsnachzahlungen erhöhen nicht immer das Elterngeld

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine elterngeldsteigernde Berücksichtigung von nachträglich zugeflossenem Lohn

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 EG 44/09  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Für die Einkommenserzielung genügt es hingegen nicht, lediglich den Anspruch auf Auszahlung des Einkommens erarbeitet zu haben (Senatsurteile vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 und 24/09).

    Soweit die Klägerin eine Ungleichbehandlung zur Gruppe derjenigen sieht, denen Arbeitsentgelt nachgezahlt worden ist, besteht diese - wie dargestellt - nicht; soweit die Nachzahlung außerhalb des Bemessungszeitraums erfolgt, ist diese nicht elterngeldsteigernd zu berücksichtigen (so auch die Senatsurteile vom 26.08.2009, a.a.O.).

    Abgesehen hiervon lassen sich Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen einer Massenverwaltung anführen, insbesondere wenn im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, ob und ggf. wann eine Nachzahlung erfolgt, oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, in welcher Höhe die Nachzahlung für den Bemessungszeitraum oder andere Zeiträume erfolgt ist (so der dem Urteil des Senats vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 - zu Grunde liegende Sachverhalt).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - L 13 EG 24/09  
    Abgesehen hiervon lassen sich Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität im Rahmen einer Massenverwaltung anführen, insbesondere wenn - anders als hier - im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststeht, ob eine Nachzahlung erfolgt, oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, in welcher Höhe die Nachzahlung für den Bemessungszeitraum oder andere Zeiträume erfolgt ist (so der dem Urteil des Senats vom 26.08.2009 - L 13 EG 5/09 - zu Grunde liegende Sachverhalt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - L 13 EG 29/10  

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen die Anwendung des strengen Zuflussprinzips bei der Bestimmung des erzielten Einkommens im Bemessungszeitraum bejaht (vgl. dazu die Urteile des Senates v. 19.03.2010 - L 13 EG 44/09, Juris Rn. 17 ff.; Urteile v. 26.8.2009 - L 13 EG 5/09, L 13 EG 24/09, L 13 EG 25/08 alle in Juris).
  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 12 EG 43/08  

    Elterngeld - Feststellung des Einkommens - Nichtberücksichtigung von nach Ablauf

    Damit muss elterngeldrechtlich in Übereinstimmung mit dem in § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG enthaltenen Grundprinzip steuerrechtlicher zeitlicher Zuordnung auf den tatsächlichen Zuflusszeitpunkt abgestellt werden, so dass die im Oktober 2007 zugeflossene Lohnnachzahlung nicht mehr dem Bemessungszeitraum zugeordnet werden kann ( vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.08.2009, L 13 EG 5/09; Rev. anh: B 10 EG 19/09 R; a.A. Hessischen LSG vom 25.11 .2009, L 6/09).
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