Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 10.12.1999 - S 28 SB 497/98
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - L 10 SB 50/00
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - L 10 SB 71/02
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Eine abweichende Regelung ist in § 5 ZSEG für den Fall getroffen, dass ein sachverständiger Zeuge Verrichtungen der in der Anlage zu § 5 bezeichneten Art erbringt (…vgl. BSG vom 13.03.1985 - 9a RV 30/83 - in SozR 1300 § 21 SGB X Nr. 2; BSG vom 09.04.1997 - 9 RVs 6/96 - Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - Meyer / Höver / Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 20. Auflage, § 2 Rdn. 2).Vorrangig ist das Ausmaß der aus dem Berichtsinhalt zu schließenden Arbeit, die mit der Erstattung verbunden war (LSG NRW vom 15.05.1997- L 7 Vs 124/96 - Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 -).
Die Zeilenzahl hingegen lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf den Arbeitsaufwand zu (hierzu eingehend Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 -).
Schließlich können auch eine straffe Gliederung und eindeutige Angaben das Ergebnis zeitintensiver Arbeit sein (vgl. Senats urteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 -).
Im übrigen: Die inhaltliche Qualität eines Befundberichts oder seine Verwertbarkeit ist grundsätzlich zwar kein Kriterium für die Ausfüllung des Entschädigungsrahmens, denn maßgebend ist der für die Fertigung erforderliche Zeitaufwand (Senatsurteil vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - Bay.LSG vom 11.11.1998 - L 12 SB 80/97 Ko 9 -).
- LSG Thüringen, 27.02.2008 - L 6 B 134/07
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Leistungen für …
Relevant ist vielmehr das Ausmaß der für die Erstellung des Befundscheins erforderlichen Arbeit (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001 - Az.: L 10 SB 50/00, nach juris), sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist.Weder eine hohe Zeilenzahl ist aussagekräftig (z.B. bei dem ungefilterten Übernehmen aller in den Karteien befindlichen Informationen) noch eine geringe (so zu Recht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Februar 2001, a.a.O.: sie kann auch auf einer straffen Gliederung und Zusammenfassung beruhen).
- LSG Bayern, 22.06.2012 - L 15 SF 136/11
1. Maßstab bei der Beurteilung, ob ein Befundbericht außergewöhnlich umfangreich …
Wenn - das Schleswig-Holsteinische LSG (vgl. Beschluss vom 26.01.2009, Az.: L 1 SK 20/08) als Kriterien die Ausführlichkeit der Beschreibungen und die Schwierigkeit, die berichtenswerten Befunde zusammenzustellen, sieht und ausführt, dass diese Arbeiten des sachverständigen Zeugen mit einem besonders hohen Zeitaufwand verbunden sein könnten, wenn z. B. fachübergreifend eine Vielzahl eigener oder fremder Befunde zusammenzufassen seien, fremde Arztbriefe auszuwerten seien, die Berichte auf medizinischen Gebieten zu erstellen seien, in denen regelmäßig eine große Zahl technischer Befunde oder Funktionsdiagramme anfallen würden, oder ein komplexes wechselhaftes Krankheitsbild über Jahre hinweg aus schwer überschaubaren Unterlagen darzustellen sei, - das LSG Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschluss vom 28.02.2001, Az.: L 10 SB 50/00) den Arbeitsaufwand an Art und Umfang der Beschreibung sowie daran orientiert, ob neben den eigenen Unterlagen auch Unterlagen anderer Ärzte ausgewertet worden seien, und zudem darauf hinweist, dass erfahrungsgemäß Berichte, die nach einer umfangreichen internen Diagnostik erstattet worden seien oder eine differenzierte Anamnese oder die Mitteilung von mehreren an verschiedenen Tagen erhobenen eigenen und/ oder Fremdbefunden sowie mehrerer Diagnosen mit wertenden Äußerungen beinhalten würden, einen höheren Zeitaufwand erfordern würden, - das Bayer. LSG in der Vergangenheit (vgl. Beschlüsse vom 19.09.2007, Az.: L 3 U 239/06.Ko, und vom 13.02.2009, Az.: L 15 U 376/04.Ko, L 2 U 376/04.Ko) auf die qualitative Hochwertigkeit des Befundberichts abgestellt hat, kann der Senat in den dort dargestellten Kriterien keine Maßstäbe erkennen, die es zulassen würden, dass darauf gestützt eine die Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleistende sachgerechte Abrechnungspraxis sichergestellt wäre.Zu berücksichtigten ist auch, dass der finanzielle Anreiz, durch eine "Zeilenschinderei" (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.02.2001, Az.: L 10 SB 50/00) eine höhere Entschädigung als angezeigt zu erreichen, ausgesprochen gering ist.
- LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - L 1 SK 14/08
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Honorar für …
Die inhaltliche Qualität des Berichts und der kurzen gutachtlichen Äußerung sind unerheblich (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 28. Februar 2001 L 10 SB 50/00 und vom 29. Januar 2003 - L 10 SB 71/02 -). - SG Karlsruhe, 16.11.2012 - S 1 KO 4138/12
Sachverständiger Zeuge - Entschädigung - außergewöhnlich umfangreiche Leistung - …
Maßgebend ist insoweit das Ausmaß der für die Erstellung der Auskunft erforderlichen Arbeit, sofern sie durch die gerichtliche Anforderung gedeckt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.02.2001 - L 10 SB 50/00 - und Thür. LSG vom 27.02.2008 - L 6 B 134/07 SF -, ferner LSG Schleswig-Holstein vom 10.12.2008 - L 1 SK 14/08 - ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - L 7 B 33/01
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Bei der Ausfüllung des Gebührenrahmens ist auf das Ausmaß der aus dem Inhalt des Befundberichtes zu schließenden Arbeit abzustellen (BSG, Urteil vom 08.10.1987, 9 RVs 13/86; LSG NW, Urteil vom 15.05.1997, L 7 Vs 124/96, Urteil vom 28.02.2001, L 10 SB 50/00).
