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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - L 1 AL 10/06   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Freiwilliger Lohnverzicht kann es rechtfertigen, früher verdientes höheres Entgelt bei der Arbeitslosengeldhöhe zu berücksichtigen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (6)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - L 12 AL 66/08  

    Arbeitslosengeld - Bei Gehaltsverzicht erweiterter Bemessungszeitraum möglich

    Das Sozialgericht hat das Klageverfahren im Hinblick auf ein anhängiges Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht (- B 7/7a AL 40/06 R -), das sich auf ein Urteil des 1. Senats des LSG NRW vom 31.05.2006 (- L 1 AL 10/06 -) zu der hier streitigen Rechtsfrage bezog, zunächst ruhend gestellt.

    Die Kammer folge jedoch den Ausführungen des 1. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen aus dessen Entscheidung vom 31.05.2006 - L 1 AL 10/06 -.

    Zur Begründung macht sie geltend, das Urteil des LSG NRW vom 31.05.2006 - L 1 AL 10/06 -, auf das sich das Sozialgericht bezogen habe, sei nicht rechtskräftig geworden.

    Erst ab Überschreitens einer Grenze von 5 % ist ein Gehaltsunterschied wirtschaftlich für den Betroffenen so deutlich spürbar, dass eine unbillige Härte in Betracht kommt (ebenso LSG NRW, Urteil vom 31.05.2006 - L 1 AL 10/06 -).

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsauffassung des 1. Senats des LSG NRW an (LSG NRW, Urteil vom 31.05.2006 - L 1 AL 10/06 -).

    Folglich wäre es ein Widerspruch, entsprechende pflichtgemäße Anstrengungen im Falle des Versicherungsfalls nicht zu Gunsten, sondern zu Lasten des Versicherten zu bewerten (LSG NRW, Urteil vom 31.05.2006 - L 1 AL 10/06 -).

    Soweit das BSG mit Urteil vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 40/06 R - die Streitsache LSG NRW - L 1 AL 10/06 - an den dortigen Senat zurückverwiesen hat, steht dies der vom erkennenden und vom 1. Senat des LSG NRW vertretenen Rechtsauffassung zum Verständnis des unbestimmten Rechtsbegriffs der unbilligen Härte im Sinne des § 130 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB III nicht entgegen.

  • SG Kassel, 06.06.2007 - S 7 AL 258/06  

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige

    Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 31.05.2006 (Az. L 1 AL 10/06) die Auffassung vertreten, dass ein im dortigem Verfahren bestehender Gehaltsunterschied von 6, 47 % nicht als unwesentlich anzusehen sei, sondern sich im Ergebnis bei einer wirtschaftlich deutlich spürbaren Auswirkung bewege, die bereits ab einer Grenze von 5 % als überschritten anzusehen sei.

    Eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes zur Beurteilung der unbilligen Härte im Sinne von § 130 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III liegt noch nicht vor; sie ist anhängig aufgrund des Urteiles des LSG NRW vom 31.05.2006 (Az. L 1 AL 10/06) zum Az. B 7a AL 40/06 R.

  • SG Stade, 25.08.2009 - S 6 AL 25/07  

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - keine Erweiterung des Bemessungsrahmens auf 2

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" iSv § 130 Abs. 3 Nr. 2 SGB III ist kein rechnerisches, sondern ein wertausfüllungsbedürftiges Kriterium, wobei die Wertungselemente dem Zweck der Bestimmung zu entnehmen sind (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 2006 - L 1 AL 10/06).

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "unbilligen Härte" iSv § 130 Abs. 3 Nr. 2 SGB III ist kein rein rechnerisches, sondern ein wertausfüllungsbedürftiges Kriterium, wobei die Wertungselemente dem Zweck der Bestimmung zu entnehmen sind (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 2006 - L 1 AL 10/06).

mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 9 AL 43/08  

    Arbeitslosenversicherung

    Es werde auf das Urteil des LSG NRW vom 31.05.2006 - L 1 AL 10/06 - verwiesen, in dem dargestellt sei, dass ein Gehaltsunterschied von 6, 47 % nicht unwesentlich sei, sondern sich wirtschaftlich spürbar auswirke.
  • LSG Sachsen, 01.03.2010 - L 3 AL 119/09  
    Soweit die Gegenauffassung eine unbillige Härte auch bei einem Unterschied zwischen dem Bemessungsentgelt im Regelbemessungszeitraum und dem Bemessungsentgelt im erweiterten Bemessungszeitraum zischen 5 und 10 % dann annimmt, wenn besondere Umstände des Einzelfalls mit besonderem Gewicht - etwa freiwillige Gehaltseinbußen, die der Arbeitnehmer zum Erhalt seines Arbeitsplatzes hingenommen hat - hinzutreten (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Mai 2006 - L 1 AL 10/06 - JURIS-Dokument), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 10/09  
    Der Senat schließt sich darüber hinaus der in Teilen der Rechtsprechung vertretenen Auffassung(vgl. LSG Nordrhein-Westfalen (NRW), Urteil vom 31. Mai 2006, L 1 AL 10/06, und Urteil vom 4. März 2009, L 12 AL 66/08, LSG Sachsen-Anhalt vom 25. August 2009, L 2 AL 84/06) an, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine unbillige Härte sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, wenn die Entgeltdifferenz weniger als 10 % beträgt.
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