Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld durch Urlaubsgewährung bei Kurzarbeit "Null"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Transfer-Kurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls; Gewährung bezahlten Erholungsurlaubes
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Transfer-Kurzarbeitergeld und Erholungsurlaub
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Kein Ausschluss von Transfer-Kurzarbeitergeld durch die Gewährung von Urlaub
- anwalt.de (Kurzinformation)
Transfer-Kurzarbeitergeld: Setzt nicht voraus, dass den Arbeitnehmern bezahlter Urlaub gewährt wird
Verfahrensgang
- SG Koblenz, 08.10.2008 - S 9 AL 192/06
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2009 - L 1 AL 103/08
- BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Sachsen, 27.05.2010 - L 3 AL 183/07
Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Unvermeidbarkeit des dauerhaften …
Die Klägerin führt das Verfahren als Prozessstandschafterin ihrer in die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit integrierten Arbeitnehmer, ohne dass deren Beiladung nach § 75 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) notwendig wäre (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009 - L 1 AL 103/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 16, m. w. N.).Ob im Hinblick darauf, dass § 216b SGB III keine eigene Definition der Unvermeidbarkeit enthält und den Begriff der Unvermeidbarkeit auf den dauerhaften Arbeitsausfall bezieht, von vornherein nicht angenommen werden kann, dass die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub den dauerhaften Arbeitsausfall vermeiden kann (so LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2009 - L 1 AL 103/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 29), bedarf hier keiner Entscheidung.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2011 - L 16 AL 60/11
Arbeitslosenversicherung
Im Übrigen spricht für das Bestehen des Anordnungsanspruchs auch, dass nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 164/08 - BAGE 129, 46) Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ist, dass eine arbeits-vertragliche Arbeitspflicht für die Zeit des Urlaubswunsches besteht, woran es bei "Kurzarbeit Null" fehle (vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.08.2009 - L 1 AL 103/08l-; Sächsisches LSG, Urteil vom 27.05.2010 - L 3 AL 283/07 (beide zum Transfer-KuG)).
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