Rechtsprechung
| LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
Aufwendungen für Schulbücher
- my-sozialberatung.de
§§ 20, 23, 28 SGB II, § 73 SGB XII
Regelleistung, Schulbücher, Sonderbedarf - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 20; SGB II § 28; SGB XII § 28 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 73
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Ersatz der Aufwendungen für Schulbücher aus der ergänzenden Sozialhilfe als Hilfe in sonstigen Lebenslagen
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schulbücher und Hartz IV
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kosten für Schulbücher müssen übernommen werden
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger
- rechtseck.de (Kurzinformation)
Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger
- arag.de (Kurzinformation)
Schulbücher müssen von Sozialhilfeträger gezahlt werden
- finanztip.de (Kurzinformation)
Hartz IV-Empfänger hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher durch den Sozialhilfeträger
Verfahrensgang
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - L 3 AS 76/07
- SG Speyer, 11.01.2007 - S 10 AS 439/05
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.11.2008 - L 3 AS 76/07
- BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - L 7 AS 72/08 Das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.11.2008 - L 3 AS 76/07 - Revision nicht zugelassen; nunmehr - Stand 06.09.2009 - beim BSG anhängig - B 14 AS 47/09) hat den atypischen Bedarf für den Fall bejaht, dass die Aufwendungen für die Anschaffung von Schulbüchern in einem Umfang von 139, 20 EUR jährlich (monatlich 11, 60 EUR) und damit zu ca. 70 % ungedeckt waren.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - L 7 B 401/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Senat lässt offen, ob er sich dieser Argumentation anschließt, oder ob dagegen mit dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25.11.2008, L 3 AS 76/07) eine Atypik deshalb zu bejahen ist, weil ein zahlenmäßig größerer Personenkreis in besonderer Art und Weise und anders als andere Personengruppen betroffen ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07 Diese kann insbesondere nicht darin gesehen werden, dass es sich bei dem Bedarf an Schulbüchern einerseits um einen Bedarf handelt, der Er-wachsenen in der Regel nicht entsteht und daher auch in die Berechnung der Regel-sätze nicht mit einfließen konnte, andererseits aber die Kosten für Lernmittel zwingend anfallen (so aber LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2008, L 3 AS 76/07, Rn. 33, juris unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)…, Urteil vom 29. Oktober 1997, 5 C 34/95, Rn. 21, juris, wonach zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens i.S. § 12 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht solche Bedürf-nisse zugeordnet seien, die dem Hilfeempfänger unabhängig von seinem Willen ent-stünden).
- SG Karlsruhe, 27.01.2010 - S 4 SO 5333/08
Sozialhilfe - Steuerberatungskosten - keine einmalige Beihilfe - Voraussetzungen …
Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen einer besonderen Bedarfslage, die eine gewisse Nähe zu den speziell in den §§ 47 - 74 SGB XII geregelten Bedarfslagen aufweist und dadurch eine Aufgabe von besonderem Gewicht darstellt (…Bundessozialgericht, a. a. O.; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2008, L 3 AS 76/07, JURIS Rn. 30 und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 15. April 2009, L 7b 401/08 AS, JURIS Rn. 7).
