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   LSG Rheinland-Pfalz, 31.07.1978 - L 1 Ar 26/78   

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https://dejure.org/1978,4035
LSG Rheinland-Pfalz, 31.07.1978 - L 1 Ar 26/78 (https://dejure.org/1978,4035)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.1978 - L 1 Ar 26/78 (https://dejure.org/1978,4035)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 1978 - L 1 Ar 26/78 (https://dejure.org/1978,4035)
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Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe bei Unterbringung des Auszubildenden bei Pflegeeltern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.1973 - 7 RAr 59/72

    Keine Berücksichtigung des vermehrten Lebensunterhaltsbedarfs, wenn ein

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.07.1978 - L 1 Ar 26/78
    Ordnet das Jugendamt aus den gleichen erzieherischen Gründen, aus denen den leiblichen Eltern das Personensorgerecht nach BGB § 1666 oder die elterliche Gewalt nach BGB § 1671 entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden ist, die Unterbringung des Auszubildenden bei Pflegeeltern an, richtet sich der Unterhaltsbedarf für die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nicht nach AusbFöAnO § 11 Abs. 5, sondern nach AusbFöAnO § 11 Abs. 1 (Anschluß an BSG 1973-12-19 7 RAr 59/72 = BSGE 37, 64 und 1976-03-25 12/7 RAr 75/74 = SozSich 1976, 276).
  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 75/74

    Förderung der beruflichen Ausbildung - Lebensunterhalt - Berechnung des Bedarfs -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 31.07.1978 - L 1 Ar 26/78
    Ordnet das Jugendamt aus den gleichen erzieherischen Gründen, aus denen den leiblichen Eltern das Personensorgerecht nach BGB § 1666 oder die elterliche Gewalt nach BGB § 1671 entzogen und auf das Jugendamt übertragen worden ist, die Unterbringung des Auszubildenden bei Pflegeeltern an, richtet sich der Unterhaltsbedarf für die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nicht nach AusbFöAnO § 11 Abs. 5, sondern nach AusbFöAnO § 11 Abs. 1 (Anschluß an BSG 1973-12-19 7 RAr 59/72 = BSGE 37, 64 und 1976-03-25 12/7 RAr 75/74 = SozSich 1976, 276).
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