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   LSG Sachsen, 03.11.2011 - L 3 AS 268/11 B ER   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • LSG Thüringen, 20.09.2012 - L 4 AS 674/12  
    Wollte der Gesetzgeber eine weitergehende Regelung treffen, hätte er sie nicht entgegen der aus dem Gesetzeswortlaut erkennbaren systematischen Beschränkung auf Verwaltungsakte über Leistungen ausschließlich über die Gesetzesbegründung anordnen dür-fen (im Ergebnis wohl allgemeine Meinung: Hessisches LSG, Beschlüsse vom 16. Januar 2012 - L 6 AS 570/11 B ER und 27. Juni 2011 - L 7 AS 262/10 B ER, beide juris; LSG Nie-dersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. Juli 2012 - L 13 AS 124/12 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. April 2012 - L 7 AS 222/12 B ER; Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. November 2011 - L 3 AS 268/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, 8. April 2010 - L 7 AS 304/10 ER-B; alle juris).
  • SG Kassel, 18.06.2012 - S 6 R 340/10  

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsverzicht

    Wer ein Recht in Anspruch nimmt, trägt daher die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen, wer ein Recht leugnet, die Beweislast für die rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Tatsachen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Beschluss v. 03.11.2011, L 3 AS 268/11 B ER).
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