Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 18.03.2010 - L 3 AL 19/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Vermittlungsvergütung bei bestandskräftiger Aufhebung eines gewährten Vermittlungsgutscheins

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz, 09.01.2009 - S 26 AL 119/08
  • SG Chemnitz, 13.01.2009 - S 26 AL 119/08
  • LSG Sachsen, 18.03.2010 - L 3 AL 19/09



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Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Sachsen, 26.04.2012 - L 3 AL 255/10  

    Aufhebung eines Vermittlungsgutscheines; Befristung der Geltungsdauer eines

    Dem stünde das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. März 2010 (Az.: L 3 AL 19/09) nicht entgegen, wonach der Vermittler keinen weitergehenden öffentlich-rechtlichen Anspruch haben könne als der Arbeitnehmer.

    Der erkennende Senat hat jedoch mit Urteil vom 18. März 2010 (Az.: L 3 AL 19/09, JURIS-Dokument RdNr. 30 ff.) bereits entschieden, dass der Vermittlungsgutschein den Rechtscharakter eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 31 SGB X hat.

    Zugleich wird die grundsätzliche Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit nach § 421g Abs. 1 Satz 4 SGB III zur Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Vermittler festgestellt und dokumentiert [ ]" (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 18. März 2010, a. a. O., RdNr. 31) In dem zitierten Urteil hat der Senat weiter ausgeführt, dass aufgrund dieser festgestellten Verwaltungsaktsqualität des Vermittlungsgutscheins dieser gegenüber dem dortigen beigeladenen Arbeitnehmer nach Maßgabe der §§ 45 und 48 SGB X i. V. m. § 330 SGB III (vgl. Sächs. LSG, a. a. O.) habe aufgehoben werden können.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2012 - L 18 AL 336/11  

    Vermittlungsgutschein - kein Verlust der Gültigkeit durch Arbeitsaufnahme

    Dies könne nur bedeuten, dass es sich bei dem VGS um einen feststellenden Verwaltungsakt handele (ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010; L 3 AL 19/09) der, sofern er nicht zumindest gegenüber dem Arbeitnehmer zurückgenommen bzw. aufgehoben worden sei, weiter Grundlage für den eigenen öffentlich-rechtlichen gesetzlichen Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegenüber der Beklagten bilde.

    Das SG hat in diesem Zusammenhang zu Recht ausgeführt, dass es sich bei dem VGS um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt (ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 18. März 2010, L 3 AL 19/09), der, sofern er nicht zumindest gegenüber dem Beigeladenen zurückgenommen bzw aufgehoben wurde, weiter Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegenüber der Beklagten bildet.

  • LSG Hamburg, 15.08.2012 - L 2 AL 7/11  
    Nach Überzeugung des erkennenden Senats handelt es sich bei dem Vermittlungsgutschein nicht bloß um eine technische Unterlage zur späteren Abwicklung des Freistellungsanspruchs (so allerdings Urmersbach in: Eicher/Schlegel, SGB 111, 92. Ergänzung August 2009, § 421g Rdnr. 29), sondern um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X, auf dessen Erlass der Arbeitnehmer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hat (ebenso: Sächsisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 18.3.2010 - L 3 AL 19/09, Juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.6.2012 - L 18 AL 336/11, Juris; Rademacher in: GK-SGB 111, 142.
  • LSG Sachsen, 23.01.2012 - L 3 AL 135/10  
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass es sich bei dem Vermittlungsgutschein nach § 421g SGB III um einen Verwaltungsakt handelt (Urteil vom 18. März 2010 - L 3 AL 19/09 -, JURIS-Dokument RdNr. 19).
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