Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 22.02.2011 - L 5 R 92/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz durch den VE Kreisbaubetrieb Werdau
Verfahrensgang
- SG Chemnitz, 15.01.2008 - S 16 R 1250/06
- LSG Sachsen, 22.02.2011 - L 5 R 92/08
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - L 17 R 172/07
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech; betriebliche …
Dass nur eine derartige Massenproduktion im Bereich des Bauwesens und nicht das Erbringen von Bauleistungen jeglicher Art für die DDR von maßgeblicher Bedeutung war, spiegelt sich auch in dem "Beschluss über die Anwendung der Grundsätze des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Bauwesen" vom 14. Juni 1963 (GBl der DDR, 437) wider (dazu auch Landesssozialgericht Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 5 R 92/08 (VEB Kreisbaubetrieb Werdau) - juris.de).Dieser Wohnungsneubau erreichte aber, was auch von den Zeugen S und V eingeräumt wurde, bei Weitem nicht die Dimensionen eines Massenausstoßes von Bauwerken, wie sie zB von Baukombinaten vorgenommen wurden (dazu auch LSG Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - aaO).
Zum anderen ist eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme am 30. Juni 1990 geltenden abstrakt-generellen Regelungen der DDR, auch soweit sie willkürlich gewesen sein sollten, durch die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt nicht zulässig, worauf das BSG wiederholt hingewiesen hat (BSG…, Urteil vom 09. April 2002 - B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 - LSG Sachsen, Urteil vom 22. Februar 2011 - aaO).
- LSG Hamburg, 29.03.2011 - L 3 R 132/08 Diesem Abstellen auf das fordistische Produktionsmodell in der grundlegenden Entscheidung vom 9. April 2002, welches auf einer stark standardisierten Massenproduktion (und -konsumtion) von Konsumgütern mit Hilfe hoch spezialisierter, monofunktionaler Maschinen und Fließbandfertigung basiert, ist die nachfolgende Rechtsprechung sowohl des BSG (vgl. z. B. Urteil vom 8. Juni 2004 - B 4 RA 57/03 R - ; Beschluss vom 22. Juni 2010 - B 5 RS 94/09 B -, juris) als auch der Instanzgerichte (vgl. z. B. LSG Erfurt, Urteil vom 31. März 2009 - L 6 R 782/05 - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Februar 2011 - L 5 R 92/08 - LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., alle juris) gefolgt und zu dem Ergebnis gelangt, dass volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens im Sinne des Zusatzversorgungssystems der technischen Intelligenz (Anlage 1 Nr. 1 zum AAÜG) am 30. Juni 1990 nur solche waren, deren betrieblicher Hauptzweck in der Massenproduktion von industriellen Produkten oder von Bauwerken bestand.
