Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 34/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- vsbinfo.de
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz/Kurzinformation)
Sachaufklärung gemäß § 131 Abs 5 S 1 SGG
Verfahrensgang
- SG Dresden, 19.04.2005 - S 19 SB 455/04
- LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 34/05
Wird zitiert von ... (8)
- SG Augsburg, 07.08.2006 - S 5 U 5036/06 Erheblich nach Art und Umfang sind die noch erforderlichen Ermittlungen in der Regel dann, wenn wegen der ausgefallenen Ermittlung nicht nur ein Befundbericht, sondern ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 26.10.2005, Az.: L 6 SB 34/05).
Diese Ansicht ist aber nicht auf sozialgerichtliche Streitigkeiten übertragbar (vgl. Sächs. LSG, Urteil vom 26.10.2005, Az.: L 6 SB 34/05).
Eine Zurückweisung nach § 131 Abs. 5 SGG ist nach der überzeugenden Rechtsprechung des Sächs. LSG (vgl. z.B. Urteil vom 26.10.2005, Az.: L 6 SB 34/05) nur dann möglich, wenn dies sachdienlich ist.
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - L 4 SB 24/06
Zurückweisung an die Verwaltung im sozialgerichtlichen Verfahren
Insgesamt ist der Leistungs- bzw. Verpflichtungskläger dann bei einer Zurückverweisung seinem eigentlichen Ziel, die begehrte Leistung zu erhalten, nicht näher, sondern in der Regel weiter entfernt davon als zuvor (ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 26.10.2005 , Az: L 6 SB 34/05). - SG Dresden, 23.01.2006 - S 18 KA 691/05
Institutsermächtigung zur Leistungserbringung in der vertragsärztlichen …
§ 131 Abs. 5 SGG ist zugeschnitten auf Klagen (auch Leistungs- und Verpflichtungsklagen, vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.10.2005, Az. L 6 SB 34/05, Revision anhängig beim Bundessozialgericht, Az. B 9a SB 4/05 R), die zwar in der Sache wegen unzureichender Ermittlungen nicht entscheidungsreif sind, in denen das Gericht jedoch bei Entscheidungsreife die originär der Verwaltung obliegende materielle Sachentscheidung selbst treffen kann.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2011 - L 8 SO 10/09
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - …
Gegen den Leistungsteil des ursprünglichen Streitgegenstandes konnte eine Berufung nicht erhoben werden, da hierüber vom SG nicht entschieden wurde (vgl. zum § 131 Abs. 5 a. F.: Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2005 - L 6 SB 34/05; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2006 - L 4 SB 24/06). - SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 269/06
Rentenversicherung
Die Auffassung, dass § 131 Abs. 5 SGG auch in Fällen einer ausdrücklichen Verpflichtungsklage angewandt werden kann, ist neben diversen Entscheidungen der 26. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf auch bereits bestätigt worden durch ein Urteil des 8. Senates des Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Aktenzeichen B 5 RJ 30/05 R) und für grundsätzlich möglich auch gehalten worden vom sächsischen LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05, wobei dort nur im Einzelfall eine Zurückverweisung an die Beklagte nicht ausgesprochen wurde). - SG Düsseldorf, 07.03.2007 - S 26 R 289/06
Rentenversicherung
Die Auffassung, dass § 131 Abs. 5 SGG auch in Fällen einer ausdrücklichen Verpflichtungsklage angewandt werden kann, ist neben diversen Entscheidungen der 26. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf auch bereits bestätigt worden durch ein Urteil des 8. Senates des Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Aktenzeichen B 5 RJ 30/05 R) und für grundsätzlich möglich auch gehalten worden vom sächsischen LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05, wobei dort nur im Einzelfall eine Zurückverweisung an die Beklagte nicht ausgesprochen wurde). - SG Düsseldorf, 20.06.2006 - S 26 R 107/06
Rentenversicherung
Die Anwendbarkeit von § 131 Abs. 5 SGG sogar in Fällen einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist auch bereits bestätigt worden durch das LSG NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Az.: B 5 RJ 30/05 R) und das Sächsische LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05). - SG Düsseldorf, 23.02.2007 - S 26 R 282/06
Rentenversicherung
Die Anwendbarkeit von § 131 Abs. 5 SGG sogar in Fällen einer ausdrücklichen Verpflichtungsklage ist auch bereits bestätigt worden durch das Landessozialgerichts NRW (Urteil vom 11.05.2005 - L 8 RJ 141/04 - zur Zeit in der Revision unter Aktenzeichen B 5 RJ 30/05 R) und für grundsätzlich möglich auch gehalten worden vom sächsischen LSG (Urteil vom 26.10.2005 - L 6 SB 34/05, wobei dort nur im Einzelfall eine Zurückverweisung an die Beklagte nicht ausgesprochen wurde).
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