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   LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 1 B 107/00 VJ   

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https://dejure.org/2001,22245
LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 1 B 107/00 VJ (https://dejure.org/2001,22245)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.03.2001 - L 1 B 107/00 VJ (https://dejure.org/2001,22245)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. März 2001 - L 1 B 107/00 VJ (https://dejure.org/2001,22245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Beschädigtenversorgung wegen eines Impfschadens; Einwand gegen die Bestellung eines bestimmten Arztes zum medizinischen Sachverständigen wegen Befangenheit; Verfristung eines Befangenheitsantrags; Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens wegen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 1 B 107/00
    Eine Ablehnung ist dann berechtigt, wenn Umstände auch bei nüchtern denkenden Beteiligten Befürchtungen rechtfertigen könnten, dass der Sachverständige sich einseitig festgelegt und den Angaben des anderen Beteiligten mehr glaube (vgl. OLG München, NJW 1992, 1569).
  • OLG Köln, 17.01.1992 - 19 W 59/91

    Keine Befangenheit des Arztes trotz früherer Behandlung einer Partei

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 1 B 107/00
    Ein Grund für eine Ablehnung wegen Befangenheit liegt selbst dann nicht vor, wenn der gerichtliche Sachverständige bereits früher eine ungünstige Stellungnahme abgegeben hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, SGb 1978, 450), wenn er bereits Gutachten für den Beklagten erstattet hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Breithaupt 1986, 638), wenn er einen Beteiligten (ohne Begründung eines besonderen Vertrauensverhältnisses) einmalig behandelt hat (Zöller, Zivilprozessordnung, 19. Auflage, § 406 Rdnr. 9 mit Hinweis auf OLG Köln, VersR 1992, 517) oder, wenn der benannte Gutachter den Bf. vorher als zuständiger Krankenhausarzt behandelt und im Rahmen der Prüfung der Rehabilitation bereits eine Leistungsbeurteilung abgegeben hat, wenn nicht weitere Umstände erkennbar sind, aus denen sich ergibt, dass seine Meinung vorgefasst und unumstößlich ist (vgl. Hessisches LSG, SGb 1987, 115).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 6/92

    Sachverständige - Eignung - Beweiswürdigung - Arzt - Sachverständigen-Gutachten

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.03.2001 - L 1 B 107/00
    Eine Ablehnung wäre möglicherweise in Betracht zu ziehen, wenn der Sachverständige in einem Streit nach dem Bundesversorgungsgesetz ein in der Versorgungsverwaltung beschäftigter Arzt wäre, es sei denn, dass er nur über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf einem Spezialgebiet verfügt (vgl. Meyer-Ladewig, a. a. O., Rdnr. 12 l mit Hinweis auf BSG NJW 1993, 3022).
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