Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein schlüssiges Konzept

Verfahrensgang

  • SG Dresden, 23.12.2011 - S 29 AS 7319/11
  • LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER



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Wird zitiert von ... (4)  

  • SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 17/11  
    Insoweit hat das LSG in seiner Entscheidung vom 29.05.2012 (Beschluss, Az. L 7 AS 24/12 B ER) ausgeführt, die VwV Wohnflächenhöchstgrenzen sei entgegen aller vorgetragenen Bedenken anwendbar.

    Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht einer solchen Methode, bei der zur Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze grundsätzlich auch die abstrakte Verfügbarkeit von Wohnungen bereits in der Berechnung selbst berücksichtigt wird, nicht entgegen (vgl. dazu auch die Ausführungen des SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, dort insb. S.18, noch nicht veröffentlicht).

    Die Kammer ist nicht der Meinung, dass der Mietspiegeldatensatz um die so genannten "Bestandsmieten" zu bereinigen ist, noch dass die Preise für die Bestandsmieten zu inflationieren sind, wie es das IWU in der Tabelle 2 auf Seite 18 seines Gutachtens vorgenommen hat (a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER - zitiert nach Juris).

  • SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5435/11  
    Nach der gesetzlichen Konzeption bestehen keine Beurteilungs- oder Entscheidungsspielräume der Verwaltung (vgl. hierzu statt vieler BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R, (Duisburg), juris; a.A. offensichtlich SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, juris).

    Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht einer solchen Methode, bei der zur Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze grundsätzlich auch die abstrakte Verfügbarkeit von Wohnungen bereits in der Berechnung selbst berücksichtigt wird, nicht entgegen (vgl. dazu auch die Ausführungen des SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, dort insb. S.18, juris).

  • SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11  
    Nach der gesetzlichen Konzeption bestehen keine Beurteilungs- oder Entscheidungsspielräume der Verwaltung (vgl. hierzu statt vieler BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R, (Duisburg), juris; a.A. offensichtlich SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, juris).

    Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht einer solchen Methode, bei der zur Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze grundsätzlich auch die abstrakte Verfügbarkeit von Wohnungen bereits in der Berechnung selbst berücksichtigt wird, nicht entgegen (vgl. dazu auch die Ausführungen des SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, dort insb. S.18, noch nicht veröffentlicht).

  • SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 5649/09  
    Die Kammer ist nicht der Meinung, dass der Mietspiegeldatensatz um die so genannten "Bestandsmieten" zu bereinigen ist, noch dass die Preise für die Bestandsmieten zu inflationieren sind, wie es das IWU in der Tabelle 2 auf Seite 18 seines Gutachtens vorgenommen hat (a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 29.05.2012 - L 7 AS 24/12 B ER - zitiert nach Juris).
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