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   LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - L 5 AS 193/12 B ER   

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Wird zitiert von ...  

  • LG Bonn, 30.08.2012 - 6 T 140/12  

    Verfahrensrecht - Mieteinnahmen sind kein Arbeitseinkommen: Pfändungsschutz!

    Während zum Teil die Ansicht vertreten wird, diese Einnahmen unterfielen nicht der Regelung des § 850i ZPO, weil nach der Systematik des Gesetzes weiterhin nur Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erfasst seien und der Gesetzgeber offensichtlich nur derartige Einnahmen im Auge gehabt habe (vgl. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 07.06.2012 - L 5 AS 193/12, zitiert nach juris.de; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 850i, Rn. 1), ist nach der Gegenansicht der Schutzumfang des § 850i ZPO angesichts der Intention des Gesetzgebers, einen umfassenden Pfändungsschutz für Einkommen zu schaffen und die öffentlichen Haushalte zu schonen, weit auszulegen (Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 851i, Rn. 3; Riedel, in: Beck´scher Online-Kommentar ZPO, Stand 2012, § 850i Rn. 5) und sollen daher auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von der Regelung umfasst sein.
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