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   LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER   

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https://dejure.org/2013,29872
LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER (https://dejure.org/2013,29872)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER (https://dejure.org/2013,29872)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - L 3 R 485/12 B ER (https://dejure.org/2013,29872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86a Abs 3 S 2 SGG, § 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG, § 86b Abs 4 SGG, § 280 Nr 3 SGB 3
    Betriebsprüfung - geschützte Rechtsposition durch Prüfbescheid in Form eines Verwaltungsaktes - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - equal-pay-Anspruch für Leiharbeitnehmer - Summenbescheid - Kausalität der Aufzeichnungspflichtverletzung mit nicht geklärter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsnachforderung im Rahmen einer Betriebsprüfung; Equal-Pay-Anspruch für Leiharbeitnehmer; Vorliegen einer geschützten Rechtsposition durch einen Prüfbescheid; Voraussetzungen eines Summenbescheides; Streitwertfestsetzung im Verfahren des einstweiligen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsnachforderung im Rahmen einer Betriebsprüfung; Equal-Pay-Anspruch für Leiharbeitnehmer; Vorliegen einer geschützten Rechtsposition durch einen Prüfbescheid; Voraussetzungen eines Summenbescheides; Streitwertfestsetzung im Verfahren des einstweiligen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Equal-pay-Anspruch nur bei keinem im Verhältnis zum Lohn höheren Vorbezug von Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 231
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung werde nach dem Urteil des BAG vom 15. November 2006 (- 10 AZR 665/05 - BAGE 120, 182ff.) im Übrigen grundsätzlich nicht geschützt.

    Die vom SG in Bezug genommene Entscheidung des BAG vom 15. November 2006 (a.a.O.) über einen nicht geschützten guten Glauben in die Tariffähigkeit einer Vereinigung sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, weil im dortigen Verfahren die Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft nicht mehr streitig und eine Rückabwicklung von bereits begründeten Rechtspositionen nicht erforderlich gewesen sei.

    Die nur deklaratorische Wirkung der Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit durch die Rechtsprechung (vgl. BAG, Urteil vom 15. November 2006, a.a.O.) dürfte insoweit auf Grund der spezielleren Regelungen im AÜG nicht ohne Weiteres zu einer vollständigen Neufestlegung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers führen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.05.2010 - L 3 R 408/09

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von pauschalen Fahrtkostenerstattungen an

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Als Grundlage der Festsetzung hat der Senat, abweichend von der Streitwertfestsetzung des SG, ein Viertel der streitigen Beitragsforderung angesetzt (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 17. Mai 2010 - L 3 R 408/09 B ER - juris, m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Soweit der Berichterstatter mit Richterbrief vom 4. April 2013 auf die fragliche Sachverhaltsfeststellung und die Problematik der Beitragsschätzung hingewiesen habe, verbleibe es bei ihrer Rechtsauffassung, dass hier ein Lohnsummenbescheid auch auf der Grundlage der Studien des IAB habe erlassen werden können (Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschlüsse vom 22. März 2013 - L 1 KR 14/13 B ER - und - L 1 KR 15/13 B ER -, jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2012 - L 11 R 3954/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Unabhängig von der zwischen den Beteiligten und in der Rechtsprechung diskutierten Frage der Anwendung von §§ 44 ff. SGB X kann eine mit einer konkreten Beitragsforderung abgeschlossene Betriebsprüfung nur in besonderen Fällen durch eine Schätzung erneut aufgegriffen werden, da eine Abgrenzung zwischen den jeweiligen Feststellungen auf dieser Grundlage nicht möglich ist (vgl. im Ergebnis wie hier LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. November 2012 - L 11 R 3954/12 ER-B - juris).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Mit Beschluss vom 14. Dezember 2010 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Unwirksamkeit der mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geschlossenen Tarifverträge (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 320ff.) fest, wobei die Ast. dem für die Arbeitgeber an dem Tarifabschluss beteiligten Arbeitgeberverband der Mittelständigen Personaldienstleister nicht angehört.
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Dabei ist Arbeitgeber derjenige, dem der Anspruch auf die von einem Beschäftigten nach Maßgabe des Weisungsrechts geschuldete Arbeitsleistung zusteht und der dem Beschäftigten dafür als Gegenleistung zur Entgeltzahlung verpflichtet ist (so BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 KR 10/09 R - juris, RdNr. 18).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Die Ast. könne sich nicht auf beanstandungsfreie frühere Betriebsprüfungen berufen, da die nur stichprobenweise Überprüfung von Betrieben in § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Beitragsverfahrensordnung - BVV) ihre Grundlage finde und von der höchstrichterlichen Rechtsprechung gebilligt worden sei (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 1/04 R - SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08

    Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Ob der Senat sich im Übrigen der Rechtsauffassung anschließt, dass bestandskräftige nicht mit einem Vorbehalt einer späteren Korrektur versehene Bescheide über das Ergebnis von Betriebsprüfungen nur nach Maßgabe der §§ 45 oder 48 SGB X zu Lasten des Arbeitgebers geändert werden können (vgl. z.B. Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Januar 2011 - L 5 R 752/08 - juris; Rittweger, DB 2011, 2147 (2149)), ist im Rahmen der Prüfung einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Ast. hier nicht abschließend zu klären.
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Grundsätzlich bemisst sich das den Beiträgen zur Sozialversicherung zugrunde zu liegenden Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB IV nach der Vergütung, die dem Arbeitnehmer vertraglich geschuldet ist (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - SozR 4-2400 § 22 Nr. 1).
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2013 - L 3 R 485/12
    Nach den Entscheidungen des BAG vom 22. und 23. Mai 2012 (Entscheidungen vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - und - 1 AZB 67/11 -, jeweils juris) sei die CGZP auch im zeitlichen Geltungsbereich vor 2009 nicht tariffähig gewesen.
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2012 - L 5 KR 9/12

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

  • SG Konstanz, 28.04.2015 - S 11 R 1488/13

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - fehlende Tariffähigkeit

    Die zur Beitragserhebung in Folge des Urteils des BAG vom 14. Oktober 2010 ergangene Rechtsprechung sieht das ebenso (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22. März 2013, a.a.O.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 2013, L 3 R 485/12 B ER, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. März 2014, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2014, a.a.O.; SG Dresden, Urteil vom 15. Mai 2013, a.a.O.; SG Bayreuth vom 27. August 2013, a.a.O.; SG Kassel, Urteil vom 4. September 2013, a.a.O.; SG Detmold, Urteil vom 29. Januar 2014, a.a.O.; SG Augsburg, Urteil vom 21. Mai 2014, a.a.O.; SG Hannover, Urteil vom 25. Juni 2014, a.a.O.; SG Dortmund, Urteil vom 11. Juli 2014, S 34 1525/13, juris).

    Zudem ist die Studie des IAB nicht zur Verwendung in einem Rechtsstreit der hier vorliegenden Art erstellt worden (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2014, a.a.O.; a.A. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 2013, a.a.O.: Schätzung des IAB keine tragfähige Grundlage).

    Eine individuell weitergehende arbeitnehmerbezogene Hochrechnung (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 2013, a.a.O.) war hier nicht zu verlangen.

  • SG Landshut, 22.01.2014 - S 10 R 5023/13

    Rentenversicherung

    Einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für den streitgegenständlichen Zeitraum vom 01.10.2006 bis 31.12.2009 steht jedenfalls die Bestandskraft der Prüfmitteilung vom 05.07.2010 entgegen (zur Sperrwirkung eines Betriebsprüfungsbescheids vgl. nur BayLSG, Urteil v. 08.10.2013 - L 5 R 554/13; Urteil v. 18.01.2011 - L 5 R 752/08; Beschluss v. 22.03.2012 - L 5 R 138/12 B ER; Beschluss v. 20.04.2012 - L 5 R 246/12 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER; Rittweger, in: DB 2011, 2147 ff.; a. A. LSG Sachsen, Beschluss v. 22.03.2013 - L 1 KR 14/13 B ER; v. Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.11.2011 TOP 12; http://www.aok-business.de/ fileadmin/user_upload/global/Fachthemen/ Besprechungsergebnisse/2011/bsperg_20111124-BeitrEinz.pdf.; Neidert/Scheer, in: DB 2011, 2547 ff.).
  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 5 R 1191/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.d. Arbeitnehmerüberlassung;

    Die Dokumentation der im Betrieb der Entleiher für einen vergleichbaren Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitsentgelte habe mangels Kenntnis der Rechtslage bis zum Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 auch nicht über § 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Gegenstand der Obliegenheiten des Verleihers sein können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5.3.2013 - L 4 R 4381/12 ER-B und vom 19.11.2012 - L 11 R 3954/12 ER-B, LSG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 25.6.2012 - L 5 KR 81/12 B ER und vom 20.4.2012 - L 5 KR 20/12 B ER; zumindest Bedenken geäußert haben: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.10.2013 - L 3 R 485/12 B ER und LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.8.2012 - L 6 R 223/12 B ER; a.A. Sächsisches LSG, Beschluss vom 22.3.2013 - L 1 KR 14/13 B ER und LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.6.2012 - L 8 R 382/12 B ER).
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