Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07 |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Kurzfassungen/Presse (2)
- lto.de (Kurzinformation)
Für Erstattungsansprüche der Hilfeträger untereinander muss der hilfegewährende Träger vorrangige Ansprüche gegen Dritte berücksichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären Eingliederungshilfe; Korrektur des Rubrums bei falscher Bezeichnung von Beteiligten; Rechtmäßigkeit der Errichtung der Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Verfahrensgang
- SG Halle, 21.11.2007 - S 13 SO 164/05
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 8 SO 8/08 Der Kläger ist das Land Sachsen-Anhalt, denn dieses ist der beteiligtenfähige Rechtsträger der hier prozessführenden Sozialagentur des Landes Sachsen-Anhalt, die als rechtlich unselbstständige Landesbehörde nicht beteiligtenfähig ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 28. August 2009, Az.: L 8 SO 16/07, RN 35ff., juris).
Dies ist hier jedoch nicht der Fall, weil die den Prozess führende Sozialagentur eine rechtlich unselbstständige Behörde (Urteil vom 28. August 2009, a.a.O., RN 43 ff.) des eigentlich gemeinten Rechtsträgers ist.
Da sie zudem im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung tätig geworden ist, indem sie die hier streitige Erstattungsforderung im Wege der Leistungsklage für das Land geltend gemacht hat (Urteil vom 28. August 2009, a.a.O., RN 40), konnte der Senat die notwendige Rubrumskorrektur vornehmen.
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 KR 551/09
Kranken- und Pflegeversicherung - Arbeitslosengeld II-Bezug - Beitragsbemessung - …
Der Senat geht hierbei davon aus, dass es der Kläger lediglich fehlerhaft unterließ, die Beklagte zu 2) ausdrücklich in der Klageschrift zu benennen, sodass eine Rubrumskorrektur möglich ist (vgl allgemein hierzu BSG, Urteil vom 02. Februar 2010 - B 8 SO 21/08 R; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28. August 2009 - L 8 SO 16/07; beide veröffentlicht in juris).
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