Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 Abs 2 S 1 SGB 2, § 19 S 1 Nr 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2, § 23 Abs 1 SGB 2, § 28 Abs 1 S 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld - Regelleistung - keine Anwendbarkeit von § 28 SGB 12 - verfassungskonforme Auslegung

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  • my-sozialberatung.de

    § 20 Abs. 1 SGB II, Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 2, 7 Abs. 4 GG
    Regelleistung, Schulgeld, private allgemeinbildende Schule, Waldorfschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Schulgeld für Privatschule keine Regelleistung

Verfahrensgang

  • SG Schleswig, 22.09.2005 - S 5 AS 270/05
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2007, 164



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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2010 - 9 S 2207/09  

    Umfang und Berechnung der staatlichen Förderung für private Ersatzschulen - hier:

    Die zusätzlichen Kosten für den Besuch einer Privatschule sind daher bei der Bemessung staatlicher Sozialleistungen grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1992 - 5 C 70/88 -, NVwZ 1993, 691; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.09.2006 - L 6 AS 8/05 -, NZS 2007, 164).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2008 - L 7 AS 1477/08  

    Arbeitslosengeld II - Sehhilfe - Bestandteil der Regelleistung - Kostenübernahme

    Hierbei hat er jedoch nicht beachtet, dass zu dem von der Regelleistung umfassten Lebensunterhalt nicht alle Aufwendungen gehören, welche als wünschens- oder erstrebenswert erachtet werden können, sondern lediglich der zur Führung eines menschenwürdigen Lebens unbedingt notwendige Bedarf (vgl. Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 102, 366; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Juli 1989 - 6 S 1242/88 - FEVS 39, 247); über das Maß des Notwendigen hinausgehende Kosten der Gesundheitspflege - und erst recht Luxusaufwendungen - können deshalb vom Leistungsträger nicht übernommen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1999 - 7 S 2754/98 - FEVS 51, 307; ferner Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14. September 2005 - L 6 AS 8/05 - NZS 2007, 164; Lang/Blüggel in Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 23 Rdnr. 179; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 23 Rdnrn. 89, 136).
  • SG Berlin, 12.06.2012 - S 172 AS 3565/11  

    Sozialrecht im Alltag: Waldorfschule muss selbst bezahlt werden - Kein Anspruch

    Hierzu hat das LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 14. September 2006, L 6 AS 8/05, Rn. 25 ff., zitiert nach juris), bereits zutreffend ausgeführt, von der die Kammer keinen Anlass abzuweichen sieht, dass § 20 SGB II und mithin damit auch § 23 Nr. 1 SGB II - anders als § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII - keine abweichende Festlegung der Regelbedarfe ermöglicht und auch nicht über eine analoge Anwendung von § 28 SGB XII mangels Regelungslücke hergeleitet werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10  

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - Besuch

    Dieser Wunsch ist nicht geeignet, eine Einstandspflicht des Sozialhilfeträgers herbeizuführen (vgl ausführlich zum fehlenden Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule gegen einen Sozialleistungsträger - dort wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - NZS 2007, 164).
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