Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2007 - L 5 B 504/07 KR ER |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Kurzfassungen/Presse (2)
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Geringe Anforderungen an einen Kostenerstattungsanspruch bei Behandlung lebensbedrohender Krankheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Dendritische Zelltherapie bei Prostatakrebs, Leistungsanspruch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen nach dem Beschluss des BVerfG, Feststellung der Zumutbarkeit einer Standardtherapie im Eilverfahren
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 21.06.2007 - S 1 KR 33/07
- LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2007 - L 5 B 504/07 KR ER
- LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2007 - L 5 KR 504/07
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2011 - L 5 KR 97/10 Insoweit hat sich die Klägerin auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Juni 2007 in dem Verfahren L 5 B 504/07 KR ER gestützt.
- VG Köln, 14.11.2008 - 19 K 4691/06 Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des LSG Schleswig Holstein vom 24. September 2007 - L 5 B 504/07 KR ER - beruft, in der eine gesetzliche Krankenkasse in einem Einzelfall zur Übernahme der Kosten einer Behandlung mit dendritischen Zellen verurteilt worden ist, ist darauf hinzuweisen, dass - ungeachtet der fehlenden rechtlichen Vergleichbarkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung mit den Grundsätzen des Beihilferechts - diese Entscheidung im Eilverfahren auf der Grundlage einer allgemeinen Interessenabwägung ergangen ist und die Frage eines klinischen Wirksamkeitsnachweise für die dendritische Zelltherapie ausdrücklich als offen und im Hauptsacheverfahren klärungsbedürftig bezeichnet hat.
