Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10 |
Volltextveröffentlichungen
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SGB III § 28a
Bundesagentur für Arbeit; freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Durch Alg-Bezug tritt gesetzliche Rechtsfolge einer Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ein
Wird zitiert von ...
- SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10 Die Formulierung des Klageantrags in diesem Sinne (erst) in der mündlichen Verhandlung und auf Anregung des Gerichts nach § 106 Abs. 1 SGG ist jedenfalls im Wege der - sachdienlichen - Klageänderung möglich (§ 99 Abs. 1 SGG), sofern es sich nicht ohnehin nur um die sachgerechte Auslegung und Formulierung des von Anfang an erkennbaren Begehrens des unvertretenen Klägers handeln sollte (vgl. dazu LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).
Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BSG in dieser Frage aus eigener Überzeugung an (vgl. zum Beginn der Versicherung nach § 28a SGB III: BSG, 03.06.1999 - B 12 AL 1/08 R - und zum Ende der Versicherungspflicht: BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; außerdem LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).
c) Durch den Bezug von Arbeitslosengeld ab 10.10.2009 und die Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit ab diesem Tag ist damit die gesetzliche Rechtsfolge einer Beendigung der Weiterversicherung eingetreten, ohne dass es der Aufhebung des Bescheides vom 22.07.2009 nach § 48 SGB X bedurft hätte (vgl. für eine entsprechende Fallgestaltung LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10 - und SG Berlin, 27.03.2011, S 70 AL 4945/09).
