Rechtsprechung
| LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
- Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Urteil zur Verlängerung der Wartefrist, die für die Gewährung von Finanzhilfen für Privatschulen gilt, ohne Übergangsregelung
- landesverfassungsgericht-mv.de
Verlängerung der Wartefrist, die für die Gewährung von Finanzhilfen für Privatschulen gilt, ohne Übergangsregelung
Kurzfassungen/Presse
- landesverfassungsgericht-mv.de
(Pressemitteilung)
Verlängerung der Wartefrist, die für die Gewährung von Finanzhilfen für Privatschulen gilt, ohne Übergangsregelung
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 221
Wird zitiert von ... (2)
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 18/10
Zulässigkeit und Bemessung einer Finanzausgleichsumlage für abundante Gemeinden
Der Nachprüfung durch das Landesverfassungsgericht unterliegt insoweit allerdings nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 09.12.2010 - LVerfG 6/09 -, NordÖR 2011, 118, 120;… LVerfG M-V, Urt. v. 18.09.2001 - LVerfG 1/00 -, LVerfGE 12, 227, 249). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2012 - LVerfG 33/10
1. Die Erhebung einer so genannten Finanzausgleichsumlage von besonders …
Der Nachprüfung durch das Landesverfassungsgericht unterliegt insoweit allerdings nur, ob der Gesetzgeber bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe unter Berücksichtigung aller Umstände die Grenze der Zumutbarkeit überschritten hat (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 09.12.2010 - LVerfG 6/09 -, NordÖR 2011, 118, 120;… LVerfG M-V, Urt. v. 18.09.2001 - LVerfG 1/00 -, LVerfGE 12, 227, 249).
