Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 457



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Wird zitiert von ... (6)  

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.07.1998 - LVG 17/97  
    Nachdem das Landesverfassungsgericht die Anwendbarkeit dieser Vorschriften im vorläufigen Rechtsschutz zunächst ausgesetzt (LVerfG LSA, Beschl. v. 10.6.1994 - LVG 14/94 -) und eine ähnliche Entscheidung für die Landkreisordnung getroffen hatte (LVerfG LSA, Beschl. v. 11.7.1994 - LVG 17/94 -), hat es im späteren Verfahren zur Hauptsache u. a. § 40 LSA-GO mit Rücksicht auf die Einschränkungen in der Übergangsregelung wegen Verstoßes gegen die Wahlgleichheit insgesamt für unvereinbar mit der Landesverfassung und für zeitweise unanwendbar erklärt (LVerfG LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14/94 -, LVerfGE 2, 345 ff).

    Wie das Landesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14/94 -, LVerfGE 2, 345 [357]), handelt es sich bei Verfassungsbeschwerden, die Wahlrechte nach Landesverfassungsrecht betreffen, um "allgemeine Verfassungsbeschwerden" i. S. des Art. 75 Nr. 6 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt - LSA-Verf - vom 16.7.1992 (LSA-GVBl., S. 600) und der §§ 2 Nr. 7; 47 ff des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht - LSA-VerfGG - vom 23.8.1993 (LSA-GVBl., S. 441), geändert durch Gesetze vom 14.6.1994 (LSA-GVBl., S. 700) und vom 22.10.1996 (LSA-GVBl., S. 332), über die das Landesverfassungsgericht ohne Rücksicht darauf zu entscheiden berufen ist, ob bundesrechtlich (auch) der Weg zum Bundesverfassungsgericht beschritten werden könnte (vgl. insoweit neuerdings auch: BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, NJW 1998, 1296 ff).

  • VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95  
    Der Hinweis im Urteil, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betreffe nur die Frage, ob Inkompatibilitätsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar seien, läßt die Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte unerwähnt, die davon ausgehen, daß Art. 137 I GG auch zur Beschränkung der landesverfassungsrechtlich begründeten Grundrechte der Wählbarkeit ermächtigt (z.B. HessStGH, ESVGH 20, 206 (209]; StGHBaWü, VBIBW 1981, 348 [349]; SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 1995, 457 [459]; im Ergebnis ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof in BayVerfGH 27, 101, 105).
  • OVG Berlin, 18.11.2003 - 4 B 7.03  

    Lehramtstätigkeit in Berlin nicht mit Mandat im Abgeordnetenhaus vereinbar

    Seine Unterscheidungen dürfen nicht willkürlich sein, es muss für sie einen sachlich einleuchtenden Grund (SachsAnhVerfG NVwZ-RR 1995, 457 [460 f.]) geben; eine systemwidrige (StGH BaWü a.a.O.), von der selbst gewählten Sachgesetzlichkeit abweichende Regelung (StGH Bremen, DVBl. 1978, 444 [447 r.Sp.]) wäre gleichheitswidrig.
mehr
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.1997 - LVG 6/97  
    Allerdings rechtfertigt die Vorschrift nicht eine ungleiche Behandlung vergleichbarer Gruppen (Urteil vom 27.10.1994 - LVG 14/94, 17/94, 19/94 LVerfGE 2, 345, 3 62 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 15/94  
    Sie wolle das Begehren in der ParalleIsache LVG 14/94 unterstützen und festgestellt wissen, dass sie bei ihrer konkreten Tätigkeit im Landratsamt nicht von der Mandatsausübung ausgeschlossen werden könne.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.12.1994 - LVG 17/94  
    Der Beschwerdeführer hat mit seiner am 5.7.1994 erhobenen Verfassungsbeschwerde erfolgreich gerügt, durch gesetzliche Unvereinbarkeitsvorschriften der Gemeinde- und der Landkreisordnung in seinem (kommunalen) Wahlrecht verletzt zu sein (Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14/94 u. a.).
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