Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.11.2011 - 3 Ss 104/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • burhoff.de

    Strafzumessung, Rechtsmittelverfahren, neu entscheidender Tatrichter

  • openjur.de

    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung durch den Berufungsrichter bei Beibehaltung des Strafmaßes trotz Verwendung eines niedrigeren Strafrahmens

  • BAYERN | RECHT

    § 267 Abs 3 StPO, § 349 Abs 2 StPO
    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessung durch den Berufungsrichter bei Beibehaltung des Strafmaßes trotz Verwendung eines niedrigeren Strafrahmens

Kurzfassungen/Presse

  • JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)

    In der Berufung gleiche Strafe trotz neuer erheblicher Milderungsgründe - erhöhter Begründungsaufwand

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 138



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12  
    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).
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