Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 05.11.2007 - 3 Ss OWi 744/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefon - unerlaubte Benutzung und Freisprecheinrichtung

Kurzfassungen/Presse (13)

mehr
  • t-anwaelte.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Handyverbot

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Freisprecheinrichtung am Ohr ist nicht gesetzeswidrig

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Freisprecheinrichtung ja, Handy nein

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr: Handy-Nutzung bei Halten der Freisprecheinrichtung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeit: Verbotene Nutzung eines Handys am Steuer

  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Handyverbot umfasst nicht auch Zubehörteile

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Telefonate auf dem Seitenstreifen sind verboten Halten der Freisprecheinrichtung ist erlaubt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mobiltelefon im Straßenverkehr: Handy-Nutzung bei Halten der Freisprecheinrichtung

  • kanzlei-finkenzeller.de (Kurzinformation)

    Handyverbot bei Nutzung über Freisprecheinrichtung?

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Autofahrer, der Freisprecheinrichtung an sein Ohr hält und telefoniert, begeht keine Ordnungswidrigkeit

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 20.3.2008)

    Handyverbot Freisprecheinrichtung in der Hand zulässig?

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 599
  • NStZ-RR 2008, 290
  • NZV 2008, 212



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Stuttgart, 16.06.2008 - 1 Ss 187/08  

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Verwendung eines Mobiltelefons unter

    Deshalb muss unter Benutzung eines Mobiltelefons auch die Wahrnehmung der von neuartigen Geräten zur Verfügung gestellten zahlreichen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten (Organisationsfunktion, Diktier-, Kamera- und Spielefunktion) verstanden werden, weil diese Auslegung vom Wortlaut der Bestimmung gedeckt ist (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599; OLG Karlsruhe DAR 2007, 99; OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Köln NZV 2005, 547; Jagow/ Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 22 a).

    Werden diese Gefahrenquellen durch eine technische Neuentwicklung wie die Freisprecheinrichtung (vgl. OLG Bamberg NJW 2008, 599) oder das Headset/Earset beseitigt, greift der Tatbestand auch nach seinem Sinn und Zweck nicht ein.

  • OLG Köln, 26.06.2008 - 81 Ss OWi 49/08  

    Telefon - Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als „Navi“

    Erforderlich soll insoweit lediglich sein, dass es sich bei dem Gerät seiner Art nach überhaupt (oder jedenfalls auch) um ein Mobiltelefon handelt (was nach Auffassung des OLG Bamberg [NJW 2008, 599] bei der Freisprecheinrichtung nicht der Fall sein soll).
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 311 SsRs 29/09  

    Ordnungswidrige Benutzung des Mobiltelefons im Straßenverkehr: Verbot der

    Dass Sinn und Zweck der Regelung wegen der gleichartigen Gefährlichkeit von Telefon und Funkgerät eine Einbeziehung auch letzterer in den Anwendungsbereich zur Folge haben sollten (vgl. Humberg, SVR 2006, 247 (249)), reicht demgegenüber wegen des Wortlauts als äußerste Grenze zulässiger Auslegung (§ 1 StGB) nicht aus, um den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a StVO zu erweitern (vgl. OLG Bamberg, NJW 2008, 599).
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  • OLG Köln, 22.10.2009 - 82 Ss OWi 93/09  

    Handyverbot gilt nicht für Festnetz-Mobilteil

    Daher kommt es nicht darauf an, ob mit der Aufnahme und Handhabung eines im Tatbestand nicht erwähnten anderen Gerätes - selbst einer Freisprecheinrichtung (OLG Bamberg VM 2008, 11 [Nr. 12] = zfs 2008, 52 = NJW 2008, 599) - in gleicher Weise eine vom Schutzzweck an sich umfasste Gefahrerhöhung aufgrund eingeschränkter Reaktionsfähigkeit des (abgelenkten) Fahrzeugführers einhergeht.
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09  

    Mobiltelefon - Halten eines Handys ans Ohr zum Musikabhören

    Danach schließt der Begriff der Benutzung die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen der nach üblichem Verständnis als Mobiltelefon bezeichneten Geräte ein (OLG Hamm NJW 2005, 2469; OLG Jena DAR 2006, 636 = NJW 2006, 3734 = VRS 111, 215; OLG Bamberg DAR 2008, 217 = NJW 2008, 599).
  • OLG Bamberg, 18.01.2011 - 3 Ss OWi 1696/10  

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verantwortlichkeit eines

    bb) Diese dem Schuldspruch zugrunde liegende Rechtsauffassung und Normauslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO, insbesondere des dort verwandten Begriffs der ' Vorschriftsmäßigkeit' , ist auch mit dem möglichen Wortsinn der Bußgeldbewehrung vereinbar (zum verfassungsrechtlichen Maßstab rechtsgrundsätzlich OLG Bamberg NJW 2006, 3732/3733 f. = NZV 2007, 49 f. = DAR 2007, 95 f. = VerkMitt 2007, Nr. 12 = OLGSt StVO § 23 Nr. 5 = VRR 2006, 431 f.; vgl. ferner OLG Bamberg NJW 2008, 599 f. = DAR 2008, 217 f. = VRR 2008, 35 f. und OLG Bamberg VerkMitt 2007, Nr. 62 = OLGSt StVO § 23 Nr. 7, jeweils m.w.N.).
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