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   OLG Bamberg, 11.08.1998 - 2 UF 169/98   

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https://dejure.org/1998,5603
OLG Bamberg, 11.08.1998 - 2 UF 169/98 (https://dejure.org/1998,5603)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.08.1998 - 2 UF 169/98 (https://dejure.org/1998,5603)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. August 1998 - 2 UF 169/98 (https://dejure.org/1998,5603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Anordnung der Rückführung des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern; Zuständigkeit des Familiengerichts bei Herausgabeverlangen der leiblichen Eltern gegen die Pflegeeltern nach dem Kindschaftsreformgesetz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 663
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18

    Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber

    Eine solche öffentlich-rechtliche Befugnisnorm stellt beispielsweise § 42 Abs. 1 SGB VIIII dar, welcher dem Jugendamt die Befugnis zum Eingriff in die elterliche Sorge durch Verwaltungsakt verleiht und das Jugendamt für die Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsakts im Zeitraum bis zur Entscheidung des Familiengerichts über die zu ergreifenden sorgerechtlichen Maßnahmen (vgl. § 42 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) zur Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes berechtigt (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1996, 1026; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 663; OVG Lüneburg, FamRZ 2010, 769; Salgo in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2015, § 1632, Rdnr. 16; Fink in Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 1. Aufl. 2015, § 1632 BGB, Rdnr. 13; Dürbeck in Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 1. Aufl. 2015, § 42 SGB VIII, Rdnr. 25; Kerscher in BeckOGK, § 1632 BGB, Rdnr. 34, Schmidt in BeckOGK, § 42 SGB VIII, Rdnr. 181 ff.; Wiesner in Wiesner, SGB VIII, - Kinder- und Jugendhilfe, 4. Aufl. 2011, § 42, Rdnr. 31).

    Insoweit ist für den Sorgeberechtigten, in dessen Elternrecht der Verwaltungsakt der Inobhutnahme eingreift, nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (vgl. OVG Lüneburg, FamRZ 2010, 769; OVG Münster, NJW 2018, 1116; VGH München, FamRZ 2017, 1136; OLG Bamberg, FamRZ 1999, 663; OLG Frankfurt, NZFam 2015, 517; Schmidt in BeckOGK, § 42 SGB VIII, Rdnr. 182; Dürbeck in Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 1. Aufl. 2015, § 42 SGB VIII, Rdnr. 24; Kirchhoff in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 42, Rdnr. 177).

    Vor der von ihm zu treffenden Entscheidung über die Ergreifung sorgerechtlicher Maßnahmen ist das Familiengericht im Rahmen eines auf Antrag des Sorgeberechtigten eingeleiteten Herausgabeverfahrens vor diesem Hintergrund auf die Prüfung der Wirksamkeit der erfolgten Inobhutnahme beschränkt (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, 663; Dürbeck in Heilmann, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 1. Aufl. 2015, § 42 SGB VIII, Rdnr. 25).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2009 - 4 LA 706/07

    Bloße, zumindest ernst gemeinte Bitte eines Kindes oder Jugendlichen um Obhut als

    § 42 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII fordert mithin eine eigene Entscheidung des Jugendamtes über die Beendigung der Inobhutnahme oder deren Aufrechterhaltung bis zu einer sich anschließenden Entscheidung des nach Nr. 2 anzurufenden Familiengerichts und ist gleichzeitig Rechtsgrundlage für eine vorläufige Unterbringung und damit verbundene Bestimmung des Aufenthalts des Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 11.8.1998 - 2 UF 169/98 -, FamRZ 1999, 663, 664; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts, BT-Drs. 11/5948, S. 80).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Soweit § 42 Abs. 5 SGB VIII die Herbeiführung einer Entscheidung des Familiengerichts verlangt, ist diesem daher dadurch nicht die Aufgabe zugewiesen, die Rechtmäßigkeit der Inobhutnahme zu überprüfen oder deren Fortdauer anzuordnen; vielmehr hat das Gericht die notwendigen sorgerechtlichen Maßnahmen anzuordnen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1999, S. 663 ).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

    Dieser Mangel kann auch nicht in der Beschwerdeinstanz geheilt werden, weil der Sachverhalt gänzlich unaufgeklärt ist und die Behebung des Verfahrensmangels durch das Beschwerdegericht dem Verlust einer Instanz gleichkäme (vgl. hierzu etwa: BGH aaO; OLG Bamberg, Beschluss vom 11. August 1998 - 2 UF 169/98 -).
  • VGH Bayern, 08.11.2006 - 12 ZB 05.618

    Kinder- und Jugendhilfe, Inobhutnahme, Gewährung von Hilfe zur Erziehung gegen

    Das Familiengericht, das die erforderlichen sorgerechtlichen Entscheidungen zu treffen, nicht aber über die Voraussetzungen der Inobhutnahme zu entscheiden hat (vgl. OLG Bamberg vom 11.8.1998 FamRZ 1999, 663), war im vorliegenden Fall nicht nach § 42 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB VIII einzuschalten, weil die Kläger zunächst mit der Inobhutnahme einverstanden waren.
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