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   OLG Bamberg, 16.08.1995 - Ws 306/95   

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  • NJW 1996, 1222



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Wird zitiert von ...  

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05  

    Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung

    Auch ein legitimes Interesse der Allgemeinheit an der wirksamen Bekämpfung bestimmter Gruppen von Straftaten, wie z. B. der (organisierten) Rauschgiftkriminalität, kann einer Sache erhöhte Bedeutung verleihen (vgl. z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl. 2003, § 112 Rn. 45, 47; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 112 Rn. 11).

    Dabei bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verhältnismäßigkeit einer Untersuchungshaft, selbst wenn ihre Dauer die zu erwartende Strafe erreicht oder übersteigt, allein im Hinblick auf die Bedeutung der Sache angenommen werden dürfte (so z. B. OLG Frankfurt, NStZ 1986, 568; OLG Düsseldorf, StV 1994, 86; KG, StV 1988, 208 mit ablehnender Anmerkung von Schlothauer; a. A. wohl OLG Bremen, NJW 1960, 1265 f.; OLG Bamberg, NJW 1996, 1222 ).

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