Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 18.08.2003 - 4 U 213/02   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung vor dem Beitritt als atypisch stiller Gesellschafter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz)

    Fehlerhafte Gesellschaft, Gesellschaftsrecht, Schadensersatzanspruch, stille Gesellschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

Verfahrensgang

  • LG Würzburg, 22.11.2002 - 64 O 2666/01
  • OLG Bamberg, 18.08.2003 - 4 U 213/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2004, 974



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Bamberg, 16.02.2004 - 4 U 66/03  

    Forderung

    Andernfalls drohte ein "Windhundrennen" (vgl. OLG Celle, ZIP 1999, 1129; OLG München, NJW-RR 2000, 624 , OLG Bamberg vom 18.8.2003 - 4 U 213/02), da sich zahlreiche Gesellschafter veranlasst sähen, möglichst vor den anderen aus der Gesellschaft auszuscheiden, da sie durch Zuwarten eine höhere Verlustquote riskierten.

    Nichts anderes kann gelten, wenn der getäuschte Anleger im Wege eines auf die Täuschung gestützten Schadensersatzanspruchs den Gesellschaftsvertrag abwickeln will (OLG Stuttgart, aaO.; OLG Bamberg - 4 U 213/02).

    Maßgeblicher Stichtag für die Auseinandersetzungsbilanz ist nicht, wie es die Klägerin hilfsweise beantragt, der 22.6.2001, sondern der 31.12.2000 (vgl. OLG Bamberg - 4 U 213/02, S. 15).

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