Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.02.2003 - 7 WF 35/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14767
OLG Bamberg, 20.02.2003 - 7 WF 35/03 (https://dejure.org/2003,14767)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.02.2003 - 7 WF 35/03 (https://dejure.org/2003,14767)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 7 WF 35/03 (https://dejure.org/2003,14767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; BGB § 1666; FGG § 19
    Untätigkeit eines Familiengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - 1 F 423/00
  • OLG Bamberg, 20.02.2003 - 7 WF 35/03

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 661/00

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.02.2003 - 7 WF 35/03
    Die Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde ergibt sich auch, wenn durch das Verfahren Tatsachen geschaffen werden, die wiederum Einfluss auf das Verfahren nehmen (vgl. BVerfG, 11. Dezember 2000, 1 BvR 661/00, FamRZ 2001, 753).

    Außerdem wird dem Antragsteller durch eine Untätigkeit des Gerichts die Möglichkeit genommen, eine formelle Entscheidung mit der Beschwerde anzufechten und in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen (siehe BVerfG NJW 01, 961).

  • OLG Köln, 29.01.2007 - 16 Wx 267/06

    Untätigkeitsbeschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit -

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde schließt sich der Senat der inzwischen auch von anderen Obergerichten vertretenen Meinung an, dass eine - gesetzlich nicht vorgesehene - Untätigkeitsbeschwerde dann als statthaft zu behandeln ist, wenn eine über das Normalmaß hinausgehende, den Parteien unzumutbare Verzögerung dargetan wird und die Untätigkeit des Gerichts sich bei objektiver Betrachtung als Verweigerung des Rechtsschutzes darstellt (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 1653; OLG Bamberg, FamRZ 2003, 1310; OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.10.2005 und vom 1.11.2005, beide OLGR Naumburg 2006, 408; ebenso Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 565 Rdnr. 21 für das Verfahren nach der ZPO; anders noch OLG Stuttgart vom 20.01.1998, FamRZ 1998, 1128).
  • OLG München, 26.09.2007 - 33 Wx 193/07

    Behandlung einer Beschwerde wegen Untätigkeit eines Landgerichts im

    Außerdem wird dem Antragsteller durch eine Untätigkeit des Gerichts die Möglichkeit genommen, eine formelle Entscheidung mit der Beschwerde anzufechten und in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG NJW 2001, 961; OLG Bamberg FamRZ 2003, 1310 [OLG Bamberg 20.02.2003 - 7 WF 35/03]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht