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   OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 15 UF 71/07   

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https://dejure.org/2007,11172
OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 15 UF 71/07 (https://dejure.org/2007,11172)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.10.2007 - 15 UF 71/07 (https://dejure.org/2007,11172)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 15 UF 71/07 (https://dejure.org/2007,11172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer tragfähigen sozialen Beziehung zwischen zwei Elternteilen als Voraussetzung für eine Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach einer Trennung; Gemeinsame elterliche Sorge als beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung; Übertragung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1626 a Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 131 Abs. 1 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgerechtsübertragung auf einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Konfliktpotential bei Kindesbelangen - kein gemeinsames Sorgerecht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 15 UF 71/07
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 15 UF 71/07
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 15 UF 71/07
    Soweit der Verfahrensbevollmächtigte der Mutter in seinem Schriftsatz vom 28.08.2007, dort Seite 2, zum Beleg für diese Auffassung Passagen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2003 - 1 BvL 20/99 - (= FamRZ 2003, 287 ff) zitiert, verkennt er, dass sich diese Entscheidung nicht über die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 1671 Abs. 2 Ziff. 2 BGB, sondern über die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 1626 a Abs. 2 BGB verhält.
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