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   OLG Brandenburg, 04.03.2003 - 10 UF 277/02   

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https://dejure.org/2003,5956
OLG Brandenburg, 04.03.2003 - 10 UF 277/02 (https://dejure.org/2003,5956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2003 - 10 UF 277/02 (https://dejure.org/2003,5956)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2003 - 10 UF 277/02 (https://dejure.org/2003,5956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil - Kontinuitätsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge; Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ; Wohl des Kindes ; Förderungsgrundsatz (Erziehung und Betreuung); Kontinuitätsgrundsatz (Stetigkeit und die Wahrung der Entwicklung); Bindung des Kindes an beide Elternteile; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 538 n. F.; ; ZPO § 621 e; ; BGB § 1626 a; ; BGB § 1626 b; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; FGG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an einen Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1949
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02

    Im Falle der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich durch das Amtsgericht von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2003 - 10 UF 277/02
    Ob dem Amtsgericht, wie der Antragsteller meint, Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob insoweit eine Aufhebung und Zurückverweisung bei Beschwerden nach § 621 e ZPO nur in entsprechender Anwendung von § 538 ZPO n. F. in Betracht kommt (vgl. hierzu OLG Brandenburg, 1. Familiensenat, MDR 2003, 271; Musielak/Borth, ZPO, 3. Aufl., § 621 e, Rz. 26; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 e, Rz. 76 ff.) und ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, kann dahinstehen.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 10 UF 29/03

    Erledigung des Antrags auf Kindesherausgabe

    Nach den übereinstimmenden Angaben beider Elternteile in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vom 4.3.2003 im Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht für R. (10 UF 277/02) hält sich das Kind seit dem 13.1.2003 bei der Antragstellerin auf.
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