Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 8 U 55/03   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • OLG Brandenburg
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den Einzelnen?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausschluß des Rechts auf Wandlung berührt nicht das Recht auf großen Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rückabwicklung des Bauträgervertrages eines einzelnen Wohnungskäufers bei Abgeltung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch Zahlung eines Vergleichsbetrages

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger: Vorsicht beim Abgeltungsvergleich mit einer WEG! (IBR 2005, 1128)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich über Mängelansprüche: Bindet WEG-Beschluss den einzelnen Eigentümer? (IBR 2005, 20)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZM 2005, 431
  • BauR 2005, 444 (Ls.)
  • BauR 2005, 561
  • IBR 2005, 1128
  • IBR 2005, 20



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Wird zitiert von ... (2)  

  • KG, 21.04.2008 - 8 U 140/07  

    Mietrecht - Erstreckung der Beschlagnahme auch auf Forderungen aus Untermiete

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 04. Februar 2005 - V ZR 294/03, (NZM 2005, 431 = ZMR 2005, 431) ausgeführt, dass die vorgenannten Grundsätze - einerseits fallen Untermietzinsen nicht unter Beschlag, andererseits soll es nicht darauf ankommen, wer das Grundstück vermietet hat - in einem gewissen Widerspruch zueinander stehen.

    Der BGH stellt hierbei darauf ab, wem die Forderung wirtschaftlich zusteht und nicht wem sie formell zugeordnet ist (vgl. BGH NZM 2005, 431, 433).

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05  

    Bauträger - Komfortable Eigentumswohnung: Anforderungen an Schallschutz

    Der Veräußerer ist daher nicht der Gefahr ausgesetzt, zweimal unterschiedlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden (OLG Brandenburg, BauR 2005, 561; Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BGH durch Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 347/03 - zurückgewiesen.).
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