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OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein Kind; Sorgerecht für ein nichteheliches Kind
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 1626 Abs. 2; ; BGB § 1626 a Abs. 1; ; BGB § 1626 a Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1672 Abs. 1; ; BGB § 1672 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 621 e
- fr-blog.com
Kind ins Heim statt zum Vater = Kindeswohl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Sorgerechtsübertragung auf den Vater ohne Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Elterliche Sorge für Kindesvater nicht ohne Zustimmung der Kindesmutter
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 03.08.2007 - 53 F 86/07
- OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1102
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - entschieden, dass es nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nicht ehelichen Kindes nach Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, dass das Kind nach § 1626 a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist. - BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99
Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch Ablehnung der Übertragung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine solche Änderung des § 1672 Abs. 1 BGB nicht nur an die Zustimmung der Mutter als bisheriger Sorgerechtsinhaberin knüpft, sondern zur Voraussetzung dafür macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (§ 1672 Abs. 1 Satz 2 BGB) und sie im Übrigen gem. § 1666 von einer Kindeswohlgefährdung abhängig macht (BVerfG FamRZ 2003, 1447).