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   OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08   

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https://dejure.org/2008,6495
OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08 (https://dejure.org/2008,6495)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2008 - 13 UF 2/08 (https://dejure.org/2008,6495)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 13 UF 2/08 (https://dejure.org/2008,6495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 1626 Abs. 2; ; BGB § 1626 a Abs. 1; ; BGB § 1626 a Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 Abs. 1; ; BGB § 1672 Abs. 1; ; BGB § 1672 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 621 e

  • fr-blog.com

    Kind ins Heim statt zum Vater = Kindeswohl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Sorgerechtsübertragung auf den Vater ohne Zustimmung der allein sorgeberechtigten Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge für Kindesvater nicht ohne Zustimmung der Kindesmutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1102
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01 - entschieden, dass es nicht gegen das Elternrecht des Vaters eines nicht ehelichen Kindes nach Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, dass das Kind nach § 1626 a Abs. 2 BGB zunächst rechtlich allein der Mutter zugeordnet und grundsätzlich ihr die Personensorge übertragen ist.
  • BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 1248/99

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch Ablehnung der Übertragung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2008 - 13 UF 2/08
    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber eine solche Änderung des § 1672 Abs. 1 BGB nicht nur an die Zustimmung der Mutter als bisheriger Sorgerechtsinhaberin knüpft, sondern zur Voraussetzung dafür macht, dass die Übertragung der Alleinsorge dem Kindeswohl dient (§ 1672 Abs. 1 Satz 2 BGB) und sie im Übrigen gem. § 1666 von einer Kindeswohlgefährdung abhängig macht (BVerfG FamRZ 2003, 1447).
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