Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Cottbus, 15.10.2007 - 2 O 271/05
  • OLG Brandenburg, 07.05.2008 - 4 U 179/07



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 06.08.2008 - 4 U 21/08  

    Darlehensempfang: Rückführung eines Bauzwischenkredits durch Umbuchung an die

    Denn dieser Einwand ist schon deshalb unbeachtlich, weil der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber im Falle der Rückforderung des Darlehens keinen Verstoß gegen eine Zweckbindung entgegenhalten kann, sondern eine solche den Darlehensgeber nur berechtigt, eine zweckwidrige Weisung des Darlehensnehmers nicht auszuführen oder das Darlehen nach Gewährung bei einem Verstoß gegen die Zweckbindung zurückzufordern (offen gelassen in dem Urteil des Senats vom 07.05.2008 - 4 U 179/07, II. 4. b cc bbb, S. 9 der Urteilsabschrift; zur Rückforderung von Darlehensmittel wegen zweckwidriger Verwendung vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 158/05).
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