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   OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06   

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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Jena, 18.02.2008 - 1 Ws 333/07  
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  • OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09  

    Geltendmachung der Aktenversendungspauschale; Nichtanwendbarkeit auf

    Dies ist in Bezug auf den Rechtsmittelweg allerdings unerheblich, da dieser nach dem Gerichtskostengesetz und der Justizverwaltungskostenordnung gleichermaßen gegeben ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 209/06 - m.w.N.).

    Denn da die Aktenversendung nicht gemäß § 1 GKG im Rahmen eines gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Verfahrens erfolgte, sondern an eine am Strafverfahren nicht Beteiligte (nämlich die Beschwerdegegnerin), findet das Gerichtskostengesetz vorliegend keine Anwendung (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 209/06).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 10 W 6/12  

    Kosten der Aktenversendung an eine gesetzliche Krankenkasse außerhalb eines

    Die Vorschrift wirkt vereinfachend, weil die oft schwierige Abgrenzung, ob eine Aktenversendung als Angelegenheit der Justizverwaltung (dann Anwendbarkeit der JVKostO) oder als eine solche der Rechtspflege zu betrachten ist (bisher kostenfrei) weitgehend entfällt." (BT-Drucksache 12/6962, S. 87, Unterstreichung durch Verf.; so auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28.04.2009, 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; OLG Naumburg v. 15.01.2009, 6 W 1/09; OLG Hamm NJW 2006, 1076; Brandenburgisches OLG v. 08.02.2007, 1 Ws 209/06; Thüringer OLG v. 18.02.2008, 1 Ws 333/07).
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